Frackingregelungspaktet Fracking – völker- und europarechtswidrig geplant und ein Verstoß gegen Menschenrecht; Gesetz ist kein Schutz vor Fracking

Plakat1 FRacking fertig bearbeitet für Handzettel
Kann als Plakat oder Handzettel zur Info über den aktuellen Stand heruntergeladen werden.                                                              
Handzettel Fracking-Gesetz beschlossen! 07.2016 www.abgefrackt.de
Unser Standpunkt zum verabschiedeten Gesetz  kurz erklärt beim spontan aufgenommenen Talk mit MdB Grötsch (SPD) in regionalen Fernsehen OTV
https://www.otv.de/mediathek/kategorie/sendungen/otv-talk/video/otv-talk-vom-28-06-2016/

Rundbrief Petition Fracking gesetzlich verbieten – ausgfrackt is 15.07.2016
Bitte unterstützen Sie unsere Beschwerde gegen das Fracking-Gesetz!

https://www.change.org/p/fracking-komplett-verbieten-ausgfrackt-is/u/17285540

Sonja Schuhmacher Weiden, Deutschland

15. Juli 2016 — Liebe Fracking-GegnerInnen,
das Fracking-Gesetz ist nun auch vom Bundesrat gebilligt worden. Es ist leider kein Fracking-VERBOTS-Gesetz, sondern im Gegenteil, es ermöglicht Fracking, obwohl die Mehrheit der Bevölkerung ein gesetzlich geregeltes komplettes Fracking-VERBOT will!

Die Menschen haben bisher KEINE Möglichkeit, ihre Bedenken wegen Fracking-Projekten zur Aufsuchung, Förderung, usw. von Kohlenwasserstoffen in irgendeiner Form zu äußern – oder rechtlich dagegen vorzugehen – und zwar zu einem Zeitpunkt, an dem noch alle Möglichkeiten offen sind.

Ich möchte Sie nun informieren, wie wir weiter vorgehen werden, um uns dieses Recht zu erstreiten.
Entgegen der Empfehlung der Europäischen Kommission wurde KEINE Strategische Umweltprüfung zur Öffentlichkeitsbeteiligung im Gesetz vorgeschrieben.
Entgegen unserer Stellungnahme zum Fracking-Gesetz gibt es auch keine Strategische Umweltprüfung mit all den rechtlichen Möglichkeiten, die das Völkerrecht der UN-Aarhus-Konvention heute schon verbindlich vorschreibt.
Beides war zu erwarten. Die Erdöl- und Erdgas-Lobby ist stark.
Denn eine solche Strategische Umweltprüfung auf der Basis von geltendem Völkerrecht würde den „normalen Menschen“, also Ihnen und mir, die Möglichkeit eröffnen, frühzeitig Einfluss zu nehmen, auch vor Gericht.
Und das scheint das Gefährlichste zu sein, was sich der deutsche Gesetzgeber vorstellen kann.
Wir von der Aarhus-Konvention-Initiative werden nun das Fracking-Rechtsgutachten bei den Aarhus-Fachanwälten des Ökobüros in Wien in Auftrag geben. Zusammen mit unserer Rechtsanwältin Dr. Roda Verheyen werden diese Experten damit die komplizierte Beschwerde (Complaint) vor den Vereinten Nationen explizit für Fracking vorbereiten. Mit diesem Schritt mussten wir warten, bis klar war, mit welchen Inhalten das Fracking-Gesetz verabschiedet wurde.
Ihre moralische und finanzielle Unterstützung sind für das Gelingen unserer Beschwerde nun weiterhin dringend nötig!
Die Stellungnahme unserer Rechtsanwältin zur Novellierung des Umweltrechtsbehelfsgesetzes http://aarhus-konvention-initiative.de/aarhus-stellungnahme-umweltrechtsbehelfsgesetz/ ist bereits fertig. Sie ist die grundlegende Basis unserer Beschwerde. Das Bundesumweltministerium hat signalisiert, dass es die in der Stellungnahme festgestellten Verstöße sehr wahrscheinlich NICHT im Gesetz umsetzen wird. Man begrüße zwar, dass wir eine Klärung suchen würden, allerdings warte man die Entscheidung des Aarhus Komitees ab.

…….

Die Gesamtsumme, die über diese Petition gesammelt wurde, beträgt nun 20.797, 70 Euro. (Stand 15.07.2016, Anmerkung der Redaktion)
Für Ihre bereits eingegangen Spenden herzlichen Dank!
Bitte tragen Sie auch weiterhin so großzügig zum Gelingen unseres gemeinsamen Vorhabens bei!
Herzlichst Ihre Sonja Schuhmacher

Bitte beachten Sie: Ein Rechtshilfefonds darf KEINE Spendenquittungen ausstellen!
Spendenkonto
Brigitte Artmann Aarhus Konvention
IBAN: DE48780500000222354185
BIC: BYLADEM1HOF
Treuhandkonto
Treuhandkonto Aarhus-Beschwerde
IBAN DE58 2008 0000 0404 6444 01
BIC: DRESDEFF200
Commerzbank AG
Spenden über PayPal:
für Spender kostenlos.
https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/send-money-online
Wie geht das?
Einloggen
(E-Mail und Geld senden auswählen).
E-Mail-Adresse des Empfängers eingeben
aarhus-konvention-initiative@gmx.de
Betrag eingeben.
Das Geld wird sicher versendet.

28.06.2016
Statement zum Frackingregelungspaktet
Fracking – völker- und europarechtswidrig geplant und ein Verstoß gegen Menschenrecht  Gesetz ist kein Schutz vor Fracking

Die Initiative Abgefrackt – Bündnis Weidener Becken gegen Fracking ist mit dem leicht nachgebesserten Gesetz, das die Bundesregierung nun – im Schatten der Europameisterschaft! – vorlegt, wie gehabt,  in großen Teilen gar nicht zufrieden.

Sonja Schuhmacher, Initiatorin der Petition Fracking gesetzlich verbieten – ausgfrackt is  nennt einige Kritikpunkte:

–    Das Gesetz tritt erst nach einer Übergangsfrist von einem halben Jahr in Kraft, in dieser Zeit können die Förderfirmen noch Anträge zur Erdgas-
und Erdölförderung, auch Fracking, nach altem Recht stellen und genehmigen lassen und damit die Zeit bis 2021 überbrücken.

–    Die Unterscheidung zwischen „konventionellem“ und „unkonventionellem“ Fracking ist sachlich falsch und irreführend. Fracking bei
konventionellen Lagerstätten, aus denen noch das Letzte herausgepresst werden soll, ist ebenso gefährlich und klimaschädlich wie das bisher
noch nicht praktizierte Fracking von unkonventionellen Lagerstätten (Schiefergas und Schieferöl).

–    Verpressen der giftigen Stoffe, die bei der Förderung zutage treten, bleibt weiterhin erlaubt. Das bringt Gefahren für die Anwohner und für das
Grundwasser und kann Erdbeben auslösen.

–    Im Falle von Gebäudeschäden durch Erdbeben, auch infolge von Probebohrungen, ist nicht die von uns geforderte Beweislastumkehr vorgesehen,
sondern ein Schiedsverfahren, das für die Geschädigten schlechtere Aussichten bietet.

–    Die Länder dürfen über Genehmigungen entscheiden, d.h. Niedersachsen wird voraussichtlich genehmigen, NRW evtl. nach der nächsten Wahl.

–    Die Erdölförderung, auch Fracking in Ölschiefer, ist im Gesetz gar nicht geregelt, das heißt, hier kann weiter nach Bergrecht gefördert werden,
das uns so gut wie gar keinen Schutz bietet. “

„Der Gesetzesvorschlag erlaubt das Fracken im Tightsand . Schiefergasfracking wird erlaubt. Ersteres ohne Einschränkung, das zweite mit der Einschränkung: 4 Probebohrungen zu Forschungszwecken, vom Bundesforschungsministerium mitfinanziert – aber als befristete Regelung bis 2021 – und dann wird entschieden, ob diese Einschränkung bleibt. Wissen wir, wer uns 2021 regiert? Auf „Vorrat“ von den Gasfirmen angelegete Fracking-Erlaubnisse , könnten dann nach 2021 abgearbeitet werden.  Das ist doch alles viel zu unsicher. Unser Wasser ist doch viel zu wichtig, um sich hier auf halbe Sachen einzulassen.

Fracking muss gesetzlich verboten werden, nur so sind wir geschützt! “ fügt  Hilde Lindner-Hausner an.

Sie erklärt: „Die Einbringung dieses Gesetzes ohne vorherige Strategische Umweltprüfung missachtet geltendes Umweltrecht – Beteiligungsrecht der Bürger! Abgefrackt ist mit der Aahrus-Konvention-Initiative verbündet.  Unsere Anwältin Dr. Roda Verheyen hat dies mit der Stellungnahme zum Umweltrechtsbehelfsgesetz (Stromtrassen und Fracking – Völker- und europarechtswidrig geplant – Stellungnahme Umweltrechtsbehelfsgesetz pdf) bereits dargelegt. Falls das Gesetz verabschiedet wird, werden wir vor dem Aarhus-Komitee dagegen klagen.

Fracking selber ist ein Verstoß gegen Menschenrecht, denn es gefährdet unser höchstes Gut!“

Sonja Schuhmacher und Hilde Lindner-Hausner
Abgefrackt -Bündnis Weidener Becken gegen Fracking im Bündnis www.gegen-gasbohren.de
Abgefrackt+StopFracking
www.abgefrackt.de  im Zusammenschluss www.gegen-gasbohren.de
Herrmannstr. 1, 92637 Weiden
Tel.: 09608/202

Spendenkonto Brigitte Artmann Aarhus Konvention IBAN: DE48780500000222354185 BIC: BYLADEM1HOF

Treuhandkonto Treuhandkonto Aarhus-Beschwerde IBAN DE58 2008 0000 0404 6444 01BIC: DRESDEFF200 Commerzbank AG

PM Stromtrassen und Fracking – Völker- und europarechtswidrig geplant; Stellungnahme von Frau Dr. Verheyen an das Bundesumweltministerium zum Entwurf der Novelle des Umweltrechtsbehelfsgesetzes 18.05.2016
www.aarhus-konvention-initiative.de

Viele weitere Info bei Abgefrackt-Facebook

Kommentare geschlossen.