Am 11. Februar trat das Frackinggesetz in Kraft – es darf gefrackt werden

Veröffentlichung 13.02.2017:
Stellungnahme von Abgefrackt Bündnis Weidener Becken zur Situation nach Inkrafttreten des zweiten Teils des Frackinggesetzes am 11. Februar 2017

Das Gesetz:
Das inkraftgetretene Frackingregelungspaket erlaubt Tightgasfracking und ermöglicht 4 Erprobungsbohrungen in Schiefer-, Ton- oder Mergelgestein oder Kohle-Flözgestein.
Der Bundestag entscheidet 2021 erneut über Fracking.

Weidener Becken:
Die Aufsuchungslizenz für das Weidener Becken scheint vom Tisch, von einem Antrag auf Lizenzverlängerung oder einem Neuantrag ist nach wie vor nichts bekannt.
Durch die Vergabe der Aufsuchungslizenz für das Weidener Becken mussten wir uns in der Region mit dem Thema Fracking beschäftigen, jedoch sehen wir es nicht nur als regionale Aufgabe, sondern als grundsätzliche Aufgabe an, sich für den Schutz vor dessen Auswirkungen einzusetzen. Wir wollen vor Fracking geschützt sein, und dies kann uns nur ein komplettes Frackingverbot bringen.

Erprobungsbohrungen:
Presseberichte, dass kein Bundesland einer Erprobungsbohrung zustimmen will beruhigen allgemein. Zweifel ist jedoch angesagt. Welche rechtliche Verbindlichkeit haben  diese Versprechungen? Wie sieht es nach den Wahlen damit aus? Wie wird der Bundestag 2021 entscheiden?

Wer’s genau betrachtet stellt fest, dieses Gesetz reicht einfach nicht aus.

Was es braucht ist: Ein Plan und echte Bürgerbeteiligung
Wir sehen es als erforderlich einen Plan, ein Programm zur Öl- Gasförderung in Deutschland unter Beteiligung der Bürgerinnen inkl. dem  Zugang zu Gerichten wenn noch alle Optionen offen sind, zu erstellen. Die im Auftrag der Aarhus Konvention Initiative von Frau Rechtsanwältin Dr.  Roda Verheyens verfasste Stellungnahme zum Umweltrechtsbehelfsgesetz beschreibt die Gesetzesverstoesse bei der Oeffentlichkeitsbeteiligung. Dass es eine Korrektur geben wird, davon können wir aber aufgrund der wieder nicht ausreichenden Änderung des Umweltrechtsbehelfsgesetzes nicht ausgehen. Deutschland musste wegen eines EUGH-Urteils nachbessern,  die Aarhus Konvention war nicht ausreichend umgesetzt worden. Im Falle eines Vertragsverletzungsverfahrens drohen hohe Geldstrafen.  Deshalb will Abgefrackt als Partner der  Aarhus Konvention Initiative  nun die Umsetzung unserer Forderungen mit der Beschwerde vor der UN in Genf erwirken.

Hierzu ein Statement der Sprecherin und Klägerin der Aarhus Konvention Initiative:
Stellungnahme der Aarhus Konvention Initiative  www.aarhus-konvention-initiative.de vertreten durch Brigitte Artmann:

„Das Fracking-Erlaubnis-Gesetz wurde beschlossen. Die Aarhus Konvention Initiative wird nun die Beschwerde gegen das Fracking-Gesetz einreichen, sobald das Gutachten des Ökobüro Wien final fertig gestellt ist. Da ich weiß, auf welch hohem Niveau die Rechtsberater des Ökobüro Wien und unsere Rechtsanwältin arbeiten, sehe ich sowohl der Fracking-Beschwerde als auch der Beschwerde gegen das Umweltrechtsbehelfsgesetz gelassen und mit Freude entgegen“.

Brigitte Artmann hat die Beschwerden gegen Hinkley Point C und Temelin gewonnen. Es wird einen gesonderten Rechtshilfefonds für nötige Klagen vor Gerichten geben, falls die betroffenen Staaten Großbritannien, Deutschland und Tschechien nicht freiwillig reagieren werden.

Erst vor kurzem hat die Aarhus Konvention Initiative eine neue Beschwerde wegen der Laufzeitverlängerung des 30 Jahre alten tschechischen AKW Dukovany vor dem Aarhus Komitee zusammen mit NGO aus Österreich und Tschechien eingereicht.

Viele Grüße – ausgfrackt is
V.i.S.d.P.: Hilde Lindner-Hausner
www.abgefrackt.de

pdf:
StellungnahmeUmweltrechtsbehelfsgesetz  http://aarhus-konvention-initiative.de/wortpresse/wp-content/uploads/2016/05/PDF_Stgn_UmwRG_Final-1.pdf
Mitteilung zum Inkrafttreten des Fracking-Gesetzes am 11.02.2017 und Statement AKI 13.02.2017 final

Presse:
http://www.noz.de/deutschland-welt/wirtschaft/artikel/849022/schiefergas-laender-wollen-keine-fracking-probebohrungen-1 Grüne: Geld in Krebsforschung stecken Schiefergas: Länder wollen keine Fracking-Probebohrungen

http://taz.de/Fracking-Regelungen-treten-in-Kraft/!5383227/ Fracking-Regelungen treten in Kraft Bundesländer gegen Probebohrungen (auch Kommentar!)

Abgefrackt auf der Landespolitikseite!
https://www.onetz.de/weiden-in-der-oberpfalz/vermischtes/klage-gegen-neues-fracking-gesetz-buendnis-weidener-becken-will-gegen-neues-fracking-gesetz-klagen-d1729772.html
Klage gegen neues Fracking-Gesetz Bündnis „Weidener Becken“ will gegen neues Fracking-Gesetz klagen
Dieser Bericht mag nicht alles so bringen, wie gesagt, beschrieben, benannt…Zusammenhänge und Rückschlüsse vielleicht nicht ganz so dargestellt, wie sie sind. Ein sehr komplexes Thema. Dennoch ein Bericht zur rechten Zeit mit den wichtigen Aussagen, dass Abgefrackt nicht aufgibt und mehr will und deshalb die Aarhus Klage unterstützt.

Natürlich geht es weiter: Ölförderung Im Nordwesten wird gebohrt Der wieder gestiegene Ölpreis zeigt Wirkung: Rohstoffkonzerne starten neue Bohr-Projekte
http://www.nwzonline.de/wirtschaft/im-nordwesten-wird-gebohrt_a_31,2,1593725904.html

Stand 09.02.2017
Es ist nichts bekannt, dass ein Antrag auf Verlängerung der Aufsuchungslizenz für das Weidener Becken gestellt worden wäre. Ob wir allerdings davon erfahren würden, wenn wieder ein Lizenzantrag gestellt wird, ist fraglich. Das Fracking-Regelungspaket erlangt am 11. Februar mit dem Inkrafttreten des wasserechtlichen Teils seine volle Wirksamkeit. Das Land Nordrheinwestfalen reagiert mit der Nichtverlängerung von Aufsuchungslizenzen für Gebiete mit Vorkommen, die per Fracking gefördert werden könnten. Man wird sehen, wie die Auswahl der 4 Erprobungsbohrungen, die das Gehttp://www.noz.de/deutschland-welt/wirtschaft/artikel/849022/schiefergas-laender-wollen-keine-fracking-probebohrungen-1setz dann zum Zwecke der Forschung erlaubt, abläuft.

 


Wir freun uns, dass dem Vernehmen nach bislang weder ein Verlängerungsantrag noch ein Neuantrag gestellt wurde.
Die Lizenz war vor 3 Jahren insgeheim an Rose Petroleum vergeben worden, denn  die regionalen Behörden, geschweige denn die Öffentlichkeit wurden über die Linzenzerteilung informiert- geschweigedenn über die Beantragung.  Wie würde das jetzt ablaufen – würden wir davon erfahren?

Um vor Fracking wirklich sicher zu sein, muss es komplett verboten werden.
Die Fracking-Klage der Aarhus Konvention Initiative ist die Chance, ein Frackingverbot zu erwirken.

 

Kommentare geschlossen.