#Stop!LNG-Pipeline Brunsbüttel Eilt! Einwendungsverfahren Leitungen Brunsbüttel: ETL 180 und ETL 185 – FRIST für EINGANG 01.08.22!

Einwendungsverfahren Anschlussleitungen Brunsbüttel: ETL 180 und ETL 185 – FRIST für EINGANG 01.08.

wer zu den LNG-Anschlussleitungen eine Stellungnahme (Textvorlage kann verwendet werden) abgeben möchte, und dies zeitlich auch noch schafft:
Es sind zwei willkürlich getrennte Verfahren, das ist einer der Kritikpunkt,  Es gab keine Umweltverträglichkeitsprüfung wegen des LNG-Beschleunigungsgesetzes….
Desweiteren informiert Euch gerne über die Kritikpunkte zu den LNG-Terminals und der dazugehörigen Infrastruktur.

Einsenden an:
An das
Ministerium für Energiewende,
Klimaschutz, Umwelt und Natur des
Landes Schleswig-Holstein
Amt für Planfeststellung Energie
Mercatorstraße 3
24106 Kiel
Per Fax: 0431 988 8841
Per E-Mail: posteingang@afpe.landsh.de

https://www.amt-geest-und-marsch-suedholstein.de/veroeffentlichung/amt/bekanntmachung/2022-07-11-planfeststellungsverfahren-nach-ssss-43-ff-enwg-fuer-den-neubau-der-energietransportleitung-etl-180-1-abschnitt-vom-geplanten-lng-terminal-brunsbuettel-bis-zum-anschluss-die-vorhandenen-leitungen-etl
https://planfeststellung.bob-sh.de/verfahren/lng-etl185/public/detail

Für abgefrackt wurde folgende beide Einzeleinwendung abgegeben.
Einwendung Stellungnahme_ETL180_Brunsbüttel Abgfr
Einwendung Stellungnahme_ETL185_Brunsbüttel Abgfr

Sofern Eilige es noch schaffen, ihre Einwendung bis einschließlich 1. August 2022 abzuseden.
Der Textvorlagen (es ist ein Vorschlagstext der DUH (Deutsche Umwelthilfe) mit Einfügungen )können gerne, auch abgeändert,  verwendet werden. Nicht vergessewn, beide Dokumente, z.B. einer Mail abzusenden.
Sofern Eilige es noch schaffen, ihre Einwendung bis einschließlich 1. August 2022 abzuseden.

 

Einwendung Raumordnungsverfahren LNG-Pipeline ETL 180 von Brunsbüttel nach Hetlingen bzw. Stade   vom 1.06.2019

NEUIGKEIT ZUR PETITION

#StopLNG-Pipeline Brunsbüttel Eilt! Einwendungsfrist 20. Juni!

ttps://www.change.org/p/bundesumweltministerin-schulze-stoppen-sie-fracking/u/24719475
Abgefrackt ist Mitglied des Klimabündnisses gegen LNG — der nachfolgende Text sammt u. a. aus diesem Bündnis und kann gerne als persönlicher Einwendungstext verwendet werden.

 

Einwendungstextvorschlag
Name
Anschrift

 

Per E-Mail: raumordnungsverfahren@im.landsh.de

An das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration Schleswig-Holstein

Stellungnahme  zum Neubau der Erdgastransportleitung ETL 180 Brunsbüttel – Hetlingen/Stade
https://bolapla-sh.de/verfahren/ca524736-3f22-11e9-9a68-0050569710bc/public/detail

Sehr geehrte Damen und Herren,
das Raumordnungsverfahren zur Errichung einer Erdgastransportleitung ETL 180 von Brunsbüttel nach Hetlingen bzw. Stadte ist unzulässig und sofort  einzustellen.

Meine Stellungnahme/Eingabe begründe ich wie folgt:

Die Erdgastransportleitung soll den geplanten LNG-Terminal in Brunsbüttel an das Pipelinenetz anschließen, um die vom zukünftigen LNG-Terminal bereitgestellten Erdgasmengen dem deutschen Marktgebiet zur Verfügung stellen zu können.

Ich fühle ich mich von den Plänen zur Schaffung einer LNG-Infrastruktur – brisant  betroffen,  denn es ist eine Entscheidung  über die Nutzung fossilen Gases in besonderer Form und besonderen Bedingungen,  wegweisend für die nächsten Jahrzehnte, die alle Bürger_innen betrifft.  Das  Klimabündnis gegen LNG  hat in detaillierten Stellungnahmen   dargelegt, dass das LNG-Terminal Brunsbüttel klimapolitisch und ökonomisch nicht tragbar ist.  .[1]

 

Heute geschaffene Gasinfrastruktur hat eine ökonomische Lebenszeit von 35 – 45 Jahren. Die anstehenden Investitionsentscheidungen sollen also exakt für die Zeiträume erfolgen, in denen auf Grund des fortschreitenden Klimawandels eine radikale Abkehr von fossilen Brennstoffen unumgänglich ist. Zwar behaupten die Investoren irgendwann und irgendwie auf nicht-fossile Energieträger umzustellen, doch gibt es keinerlei konkrete Pläne ab welchem Jahr und in welcher Art und Weise umgestellt werden soll.

 

Bis spätestens 2050 müssen Schleswig-Holstein, Deutschland und Europa vollständig dekarbonisiert sein!  Eine frühere Erreichung dieses Ziel sollte unbedingt angestrebt werden!
Der Ausbau von Infrastrukturen für den Import von Erdgas wie Pipelines oder LNG-Terminals muss deshalb unbedingt verhindert werden. Damit werden sowohl das Entstehen von Lock-In-Effekten[2] bei der Nutzung fossiler Energieträger als auch Fehlinvestitionen in verlorene Vermögenswerte vermieden. Das gilt es besonders dann zu berücksichtigen, wenn zur Finanzierung öffentliche Mittel verwendet werden sollen und darüber hinaus das nachweislich klima- und umweltfeindliche US Frackinggas importiert werden soll.[3]

 

Der Bau des LNG-Terminals in Brunsbüttel ist zusätzlich nicht mit geltendem Störfallbetriebe-Recht vereinbar. Das Fracking-Gas-Import-Terminal soll in unmittelbarer Nähe zu kritischer Infrastruktur errichtet werden. Für Details verweise ich auf das von der DUH beauftragte Gutachten[4]. Auch die für die nukleare Sicherheit zuständige Bundesministerin hat erhebliche Zweifel an der Zulässigkeit des LNG-Terminals angemeldet und die Beachtung der im DUH-Gutachten vorgebrachten Argumente eingefordert. Die DUH hat auch bereits angekündigt gegen den Bau des LNG Terminals zu klagen.

Die im Punkt 7 : Sicherheit von Gasfernleitungen  des Antrags des Fernleitungsnetzbetreibers GASUNIE  geschilderten Schadenseintrittsmöglichkeiten bei  Gashochdruckleitungen und die verharmlosenden Angaben zur schädliche Auswirkung auf die Umwelt,auf das Klima, beruhigen mich keineswegs.


Meines  Wissens führt Erdgas in Pipelines  nicht ausschließlich Methan, sondern immer auch andere Stoffe, Schadstoffe, mit sich.  Ob diese bei der Verflüssigung zu LNG alle herausgefiltert werden, vermag ich nicht zu beurteilen.  Aus Berichten aus den USA weiß ich, dass man davon ausgehen kann,
dass  jede Erdgasleitung Leckagen hat.
Ich zitiere:

7.2 Bemerkungen zu Schadensmöglichkeiten an Gasleitungen
Eine Kontamination von Boden und Grundwasser als Folge von Gasleckagen kann auf Grund der nicht Wasser gefährdenden Eigenschaften des transportierten Gases ausgeschlossen werden. Das im Schadensfall austretende Gas verflüchtigt sich innerhalb kurzer Zeiträume in die Atmosphäre.

Nimmt der Antragsteller das Verflüchtigen des ausgetretenen Klimakillers Methans – als außerberachtzulassende Nebenerscheinung? Gerade ein Gasnetzbetreiber sollte um die höchstklimagefährdende Wirkung Methans wissen.  Für Gasunie scheint der Methanaustritt damit erliedigt zu sein, wenn es sich in die Atmosphäre verflüchtigt. Ja was tut Methan denn in der Atmosphäre — man möchte meinen, der Antragsteller hat noch nichts von Treibhausgaseffekt und Erderhitzung gehört.  Die hier geschilderte Erkenntnis ist nicht gerade vertrauenserweckend.

Die Erklärungen zu den weiteren geschilderten Schadensszenarien, so auch Schäden durch Einwirkung Dritte stehen dem nicht nach, sie erwecken bei mir das Gefühl der Verharmlosung von Terroranschlägen.

Mangels Zulässigkeit des LNG-Terminals verbietet sich natürlich auch jegliche Planung für eine Pipelineanbindung. Diese Pipeline befindet sich bereits im Raumordnungsverfahren, obwohl die Verordnung zur Regelung der Finanzierung erst am 07.06.2019 beschlossen wurde und meines Wissens noch gar nicht in Kraft ist (www.bgbl.de).

LNG ist kein Gewinn und keine Hilfe, kein Weg aus der Klimakatastrophe.  Weder der angeführte Vorteil der Diversifizierung , noch die gelobte Verbesserung der Luft in den Häfen  durch LNG sind bei genauerem Hinsehn das, weswegen sie gepriesen werden.

Nur eine dezentrale Energieversorung mit regionaler Wertschöpfung ist wirklich vielfäfltig und nur sie kann aus Abhängigkeit  und politischer  Verpflichtung führen.

Angepriesene  sauberere Luft vor Ort, heißt nicht gleichzeitig keine Emissionen und keine schädlichen Auswirkungen.  Die Vorkettenemissionen der Gasförderung insbesondere bei Fracking, der  Methanschlupf und vieles mehr werden auf Kosten der Gesundheit der Menschen an den Förderstellen  und auf Kosten des Weltklimas ausgeblendet und geschönte Ausdrücke  verschleiern diese Auswirkungen und fördern den Trugschluss vom sauberen Übergangsbrennstoff.

Auch der Verweis, dass diese Struktur der Produktion und Einspeisung von sogenanntem grünen Gas und Wasserstoff dienen würde, kann meine Zweifel nicht nehmen, denn dazu müsste es gleichzeitig einen beschlossenen Erdgas-Ausstiegsplan geben.  Es ist zu befürchten, dass mit LNG fossiles Gas  noch eine lange Zukunft hat, anstatt es im Boden zu lassen wird es in „neuer“  (so neu ist Flüssiggas nicht) Form als Novum beworben. Das können und dürfen wir uns nicht leisten.

Ich fordere daher die sofortige Einstellung des Raumordnungsverfahrens für die Erdgastransportleitung von Brunsbüttel nach Hettlingen/Stade, sowie einen Ausstiegsplan aus fossilem Gas.

Zudem bin ich der Ansicht, dass eine Öffentlichkeitsbeteiligung nach den Kriterien der Aarhus Konvention rechtsverbindlich durchzuführen ist. Die von Ihnen durchgeführte Beteiligung sehe ich als nicht völkerrechtskonform.

Mit  freundlichen Grüßen

(Name..)

[2] Wirtschaftslehre. „Lock-in-Effekt“. http://www.wirtschafts-lehre.de/lock-in-effekt.html

[3]Concerned Health Professionals of New York. „Compendiumof Scientific, Medical, and Media FindingsDemonstratingRisks and Harms of Fracking (theCompendium)“. 5th Edition. March 2018. Link: http://concernedhealthny.org/compendium/

EU Commission. „Technical workshop on publichealthimpacts and risksresultingfromoil and gasextraction“. 8 November 2016. Link:http://ec.europa.eu/environment/integration/energy/pdf/health_impacts_and_risks-from-oil_and_gas_extraction.pdf

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