Fracking ist keine Option – Stellungnahme und offener Brief an die Expertenkommission

Fristgemäß um 14.06. versendeten wir unsere Stellungnahme an die Expertenkommission. Ein Kopie erhielten der Umweltausschuss des Deutwschen  Bundestages, sowie das Bundesumwelt- und das Bundeswirtschaftsministerium, sowie unsere Wahlkreisabgeordneten.
Offener Brief GG an ExpKommFr 06.21
MUSTERSTELLUNGNAHME
https://klima-der-gerechtigkeit.de/

Neuigkeit zur Petition
Fracking ist keine Option – Eilt! Stellungnahme an die Expertenkommission Fracking absenden!

13. Juni 2021 — 

Liebe Unterstützer*innen!

Wie bekannt, soll laut Wasserhaushaltsgesetz noch in diesem Jahr eine Abstimmung im Bundestag darüber stattfinden, ob das Frackingverbot beibehalten wird.

Am 30.06. gibt die Frackingkommission ihren Bericht hierzu und eine Empfehlung an den Bundestag ab.

Vorher hat die Öffentlichkeit bis zum Redaktionsschluss am 14.06.2021 um 10 Uhrvormittags, die Möglichkeit, zum Berichtsenwurf Stellung zu nehmen.

Die Kommission behält sich vor, bevor ihr Bericht zum 30. Juni 2021 an den Deutschen Bundestag übermittelt wird, „konstruktive Hinweise, Anfragen und Kommentare“ entweder im Bericht aufzunehmen oder auf der Webseite unter FAQ anonymisiert aufzuführen und zu beantworten.

Darüberhinaus, wollen wir jedoch bereits jetzt alle längst bekannten und immer wieder neu durch Studien belegten Bedenken, Argumente, Fakten vorweisen, die die Gefährlichkeit Hydraulik Fracturings aufweisen und damit der Politik empfehlen, ein vollständiges zeitunabhängiges gesetzlich eindeutig geregeltes Frackingverbot zu beschließen.
Da wir nicht abschätzen können, ob unsere Eingaben von der Expertenkommission an den Bundestag weitergegeben werden, versenden wir in Kopie an den Umweltausschuss des Deutschen Bundestages, das Bundesumweltministerium (BMU), und das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi).

Bitte senden auch Sie noch ganz schnell eine Stellungnahme ab. Gerne verwenden Sie den von Andy Gheorghiu zur Verwendung gegebenen  Text: MUSTERSTELLUNGNAHME

Stellungnahmen zum Berichtsentwurf der Experten*innenkommission Fracking können bis zum 14. Juni, 10 Uhr MESZ, über das Kontaktformular und/oder per E-Mail an ptj-expkom-fracking@fz-juelich.de versandt werden.

Desweiteren empfehlen wir, die Stellungnahme auch gleich den Wahlkreisabgeordneten zukommen zu lassen. https://www.bundestag.de/abgeordnete

Auch die Initiativen Gegengasbohren nehmen Stellung.

Restrisiko
Die Fracking-Kommmission sieht im Bericht die wichtigen geowissenschaftlich-technischen Grundlagen als gegeben, um eine Entscheidung zum Fracking unkonventioneller Lagerstätten auf Basis gemäß § 13a des Wasserhaushaltsgesetzesim politischen Raum treffen zu können und empfiehlt den zuständigen politischen Gremien, eine solche Entscheidung umgehend zu treffen.
Auf ein Restrisiko wird abschließend hingewiesen, wobei die Kommission Forschung und Erprobung als mögliche Lösung dafür sieht, dieses zu vermindern – nochmal Erproben??? Im  Bericht kommt nicht einmal die wissenschaftlich belegte massive Klimaschädlichkeit von Methan um Tragen!

Aus der Schlussempfehlung des Kommissionsberichts:
„…die Entscheidung und der Einfluss darauf liegt beim Gesetzgeber und bei uns allen. „….schließlich bedürfe es eines gesellschafts-, wirtschafts- und klimapolitischen Abwägungs- und Entscheidungsprozesses, ob die Option von Fracking in unkonventionellen Lagerstätten in Betracht gezogen wird.–„

Ganz genau!
Lassen Sie uns das uns Mögliche beitragen, damit es eine vernünftige, zukunftstaugliche Entscheidung wird. Eine, die nicht lediglich auf geowissenschaftlich-technischen Erkenntnissen beruht, sondern ganz besonders die Auswirkungen auf Mensch, Natur und Umwelt, sowie die Einhaltung der Menschenrechte als Maßstab nimmt.

Auch konventionelle Gasförderung ist bereits an den Förderstätten ein irreversibler Eingriff in die Umwelt und eine Bedrohung der Gesundheit der ansässigen Bevölkerung und darüberhinaus. Dies zeigt der unten angefügte NDR-Bericht über das unlösbare Problem der Entsorgung von Lagerstättenwasser.

Das fossile Zeitalter ist dem Niedergang geweiht. Auch Erdgas muss im Boden bleiben. Dafür braucht es jetzt einen Ausstiegsplan und keineswegs eine Frackingerlaubnis.

Herzliche Grüße
Hilde Lindner-Hausner

 

www.abgefrackt.de
www.aarhus-konvention-initiative.deSpendenkonto Rechtshilfefonds

Umweltsorgen: Was passiert mit Lagerstättenwasser?
Bei der Erdgasförderung wird auch giftiges Lagerstättenwasser aus der Tiefe geholt. Wie sicher ist die Entsorgung?
https://www.ndr.de

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