Aarhus SUP-Beschwerde/Klage – Es wäre so weit – Rechtshilfefonds Aarhus Konvention Initiative – aktueller Aufruf

Mailaufruf von Hilde Lindner-Hausner, Bündnis Weidener Becken gegen Fracking
lindner-hausner@aarhus-konvention-initiative.de vom 18.10.2015

Aarhus SUP-Beschwerde/Klage – Es wäre so weit

Liebe FrackinggegnerInnen und FreundInnen der dezentralen Energiewende!

Jetzt haben wir die Chance, mit  der SUP-Beschwerde/Klage gegen die EU zu starten.  Brigitte Artmann beschreibt es im unten angefügten Text. Die rechtlichen Dinge sind geklärt. (Frau Anwältin Dr. Roda Verheyen, Rechtsanwaltskanzlei Günther, Hamburg)
Alles, was uns jetzt für’s erste noch davon trennt sind die restlichen fehlenden finanziellen Mittel. Aarhus SUP-Beschwerde Klage – Es wäre so weit Mailaufruf an die Gegengasbohren und Abgefrackt-Mitglieder

„Präzedenzfall“ sind sozusagen die Stromtrassen und die europäischen Planungen dazu, denn hier gab es schon SUP (Strategische Umweltprüfungen) auf deren fehlerhafte Anwendung sich die Beschwerde/Klage bezieht. Die Stomtrassenklage ist somit Vorreiter, weil wir hier schon konkret ansetzen können. Um eventuellen Rückfragen vorzubeugen: die teilweise Verlegung der Stromleitungen in der Erde ist bereits mit berücksichtigt.

Beim Fracking ist es so, das die EU-Kommission ihren Mitgliedsstaaten empfiehlt eine SUP bei Fracking durchzuführen. Dies ist bislang nicht geschehen. Wir können also – auch wegen der noch fehlenden Entscheidung des Bundestages zum Frackinggesetz noch nicht konkret ansetzen. Unsere Aufgabe – die Aufgabe der Fracking-Initiativen – ist es, dann diese Strategische Unweltprüfung für Fracking einzufordern –  abhängig aber davon, wie die Verabschiedung des Fracking-Gesetzes ausfällt. Dabei können wir dann auf die Entscheidung des UN Aarhus Komitees zur Beschwerde in Sachen der Stromtrassen aufbauen.

Ich bitte Euch deshalb, lasst uns den Anfang machen! Macht ihn jetzt schon mit einer Spende für den Einstieg mit der Klage möglich! Spendet an den Rechtshilfefond der Aarhus-Konvention-Initiative, damit geltendes Völkerrecht uns zu einem gesetzlich geregelten Frackingverbot verhilft.

Mehr zur Klage: http://aarhus-konvention-initiative.de/flyer/

Spendenkonto
:
Brigitte Artmann Aarhus Konvention Initiative
IBAN: DE48780500000222354185
BIC: BYLADEM1HOF
Logo AKI mit www. groß

Freundliche Grüße  – Für eine dezentrale Energiewende!
Hilde Lindner-Hausner

aus Kohlberg bei Weiden, Oberpfalz in Bayern
Bündnispartner bei Abgefrackt Bündnis Weidener Becken gegen Fracking www.abgefrackt.de
Mitglied bei der newgegendietrasse.de
Vorstand der BI gegen atomare Anlagen Weiden-Neustadt BI WAA NAA  www.biwaanaa.de
Partnerin bei Aarhus-Konvention-Initiative www.aarhus-konvention-initiative.de

_______________________________________________________________________________________________________________________________________
Weitergeleitete Mail von Brigitte Artmann 15.10.2015 SUP-Beschwerde/Klage – es wäre so weit:

Es wäre so weit.
Frau Dr. Verheyen hat die SUP-Beschwerde/Klage gegen die EU fertig, die wir an das ACCC  einreichen wollen. Der Präzedenzfall sind die Stromtrassen und die europäischen Planungen dazu. Die Kosten belaufen sich auf 12.000 Euro. Darin ist nicht beinhaltet die mündliche Verhandlung in Genf. Auch ob eine große schriftliche Kommunikation mit der EU-Kommission entstehen wird, wird sich zeigen. Wir haben knapp über 8000 8500 Euro auf dem Konto. Ich müsste nun den Vertrag unterschreiben damit es weitergeht und wir die Beschwerde öffentlich machen können. Hätte aber gerne vorher die fehlenden 4000 3500 Euro auf dem Konto. Man müsste also jetzt noch einmal breit über alle Verteiler aufrufen zum Spenden. Und nach der Veröffentlichung der Beschwerde geht das Sammeln weiter…

Betreffend Fracking: Uns ist ja allen klar, um unter unsere Klage zu fallen, braucht Fracking in Deutschland eine SUP. Die EU-Kommission empfiehlt ihren Mitgliedsstaaten eine SUP durchzuführen. Je nachdem wie das Fracking-Gesetz ausfällt, steht danach Arbeit an. Die Kosten für eine Beschwerde/Klage vor dem ACCC belaufen sich in etwa auf dasselbe. Auch da müssten wir dann nochmal sammeln gehen.

Ich bin bis Ende nächster Woche weg, mit der tschechischen und deutschen Regierung erst in Prag wegen Temelin (und da quasi nicht erreichbar) und dann in München mit Ungarn und Bayern wegen PAKS II. Das ist nicht wirklich eine Vergnügungsreise.  Es wäre super, wenn ihr inzwischen eine weitere Sammelkampagne starten könntet und alle verfügbaren Leute dafür motivieren könntet.

Danke und viele Grüße,
Brigitte

Aarhus Konvention Initiative
Brigitte Artmann
Am Frauenholz 22
95615 Marktredwitz/Germany
Tel +49 0923162821
Mobil +49 01785542868

brigitte-artmann@aarhus-konvention-initiative.de
www.aarhus-konvention-initiative.de

 

Hilde Lindner-Hausner von Bündnis Weidener Becken gegen Fracking und Aarhus Konvention Initiative schreibt (22.10.2013):
Liebe Mitglieder des Zusammenschlusses „Gegen Gasbohren“,
der zweitägige Erörterungstermin zum AKW-Neubau Paks II * in Ungarn,  an den letzten beiden Tagen in München hat uns gut beschäftigt – es fanden erstmals  Anhörungen in den Nachbarstaaten statt.  Deshalb jetzt meine weitere Erklärung zu meinem Spendenaufruf als Mitglied der Aarhus Konvention Initiative. Viele von Euch haben sich schon mit dem Thema beschäftigt und haben auch schon gespendet – dafür nochmal herzlichen Dank!
*
http://www.klimaretter.info/protest/hintergrund/19851-mit-qaarhusq-ein-akw-verhindern

http://www.stmuv.bayern.de/umwelt/reaktorsicherheit/paks/index.htm

Nachfolgend noch ein paar erklärende Worte für alle.  Gleichzeitig beantworte ich bei dieser Gelegenheit die „Fragen“ hierzu, die im Mailverkehr auf der Liste auftauchten.  Zum Mitlesen für Euch alle, sofern Interesse/Bedarf besteht.:

JETZT REICHTS NOCH LANGE NICHT!

Die bestehende EU-SUP-Direktive verstößt gegen verschiedene §en der UN Aarhus Konvention,  Die Öffentlichkeit kann sich theoretisch, sofern sie davon erfährt,  zwar an SUP-Konsultationen  beteiligen –  diese Einwendungen haben aber unter Außerachtlassung der Richtlinien der UN Aarhus Konvention keinen rechtsverbindlichen Charakter.

Dagegen gehen wir an. Wenn wir es am Beispiel der Stromtrassen erreichen, dass diese EU-Direktive an das geltende Recht aus der UN Aarhus Konvention angepasst wird, haben wir etwas erreicht, das sich in viele Umweltbereiche auswirkt. Das ist die Vorarbeit für Fracking.

Deshalb werbe ich bei Euch, den Rechtshilfefonds der Aarhus-Konvention-Initiative zu unterstützen.  Das Spendenkonto wird seriös und einschaubar geführt. Viele unserer Spender lassen auch ihre Namen veröffentlichen: http://aarhus-konvention-initiative.de/spenden-fuer-aarhus-klagen-gegeben-von/   –   Rechtshilfefonds dürfen keine Spendenquittungen aussstellen.

Ich bin der Meinung, auch wenn man etwas nicht selber erfunden hat, so sollte man trotzdem die  Chancen, die man hat nutzen. Welche anderen Möglichkeiten gibt es denn, wenn dem Frackingermöglichungsgesetz zugestimmt wird, unser Ziel Frackingverbotsgesetz zu erreichen?  Die Offerte in Nordrheinwestfalen, die es wohl Frau Kraft ermöglichen soll,  – ich spekuliere mal – gut dazustehn, wenn sie letztlich dem Gesetz doch zustimmt, weil sie ja zuhause alles geregelt hat, kann ich nicht bejubeln. Das Ganze ist, wie schon erläutert,  viel zu unsicher , ermöglicht Forschungsbohrungen u.u.u.   Außerdem würde nur NRW profitieren – was macht die restliche BRD? Wir wollen alle vor Fracking geschützt werden!
Und zwar durch ein gesetzliches Verbot.

Viele Grüße
Hilde Lindner-Hausner    www.abgefrackt.de

Was denkst du?