Peitionsupdate 03.05.2021
Neuigkeit zur Petition
https://www.change.org/p/bundesumweltministerin-schulze-stoppen-sie-fracking/u/28986965
#GasExit ! – Bundesverfassungsgericht: Klimaschutzgesetz greift zu kurz
BVG-Beschluss stärkt die Rechte der jungen Generation
Liebe Unterstützer*innen!
Das macht doch Mut und Hoffnung und stärkt uns, beständig weiterzumachen.
Was beinhaltet der Beschluss, welche Auswirkungen hat er? Sehr eingängig beantwortet dies das Erklärvideo (3.55 MIn) von Prof. Claudia Kemfert „Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist historisch. #klimaschutz ist ein Grundrecht“.
Logische Konsequenz
Die logische Konsequenz auf das BVG-Urteil Beschluss vom 24. März
kann doch nur das sofortige Erstellen eines Erdgasausstiegsplanes und der umgehende Stopp der „heimischen“ Gasförderung sein, und nicht zuletzt der dauerhafte Frackingbann. Das heißt, es dürfen keine neuen Förderlizenzen vergeben werden und es darf keine Ausförderung geben. Der Gedanke, Erdgas als fossile Übergangslösung für Kohle und Atom zu nutzen muss aufgegeben werden. Warum? Es ist fossil! und keine Lösung und genau der Punkt auch im Beschluss: keiner kann absehen, wie lang das gehen soll, sicher über 2030 hinaus und ohne wirklichen Plan.
Bitte unterstützen Sie diese Petition gegen die Erteilung einer Gas-Fördergenehmigung in Oberbayern
Gegen die Gasbohrung in Halfing/Irlach
Der NDR kommentiert: Ohrfeige für alle Regierenden
Aus dem Pressebericht des Bundesverfassungsgerichts vom 29.04.2021:
Verfassungsbeschwerden gegen das Klimaschutzgesetz teilweise erfolgreich „…Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass die Regelungen des Klimaschutzgesetzes vom 12. Dezember 2019 (Klimaschutzgesetz <KSG>) über die nationalen Klimaschutzziele und die bis zum Jahr 2030 zulässigen Jahresemissionsmengen insofern mit Grundrechten unvereinbar sind, als hinreichende Maßgaben für die weitere Emissionsreduktion ab dem Jahr 2031 fehlen. Im Übrigen wurden die Verfassungsbeschwerden zurückgewiesen….“
Man hat wieder mal zu kurz gedacht. Diese „Schau mer mal-Mentalität“ verletze die Freiheitsrechte der zum Teil noch sehr jungen Beschwerdeführenden, heißt es, und somit folglich doch die Freiheitsrechte aller?. …“Die Vorschriften verschieben hohe Emissionsminderungslasten unumkehrbar auf Zeiträume nach 2030. Dass Treibhausgasemissionen gemindert werden müssen, folgt auch aus dem Grundgesetz…“
Pressekonferenz der Kläger:innen:
#Klimaklage#Bundesverfassungsgericht Bundesverfassungsgericht zur Klimaklage | Video (Moderation Greenpeace mit den Kläger*nnen Mit dabei ist Rechtsanwältin Dr. Roda Verheyen. Frau Verheyen vertritt auch die Aarhus Konvention Initiative, welche für uns das Fracking-Gutachten in Auftrag gab.
Gemeinsame Pressemitteilung von Germanwatch, Greenpeace und Protect the Planet
Historischer Erfolg für Klima-Verfassungsbeschwerde -Karlsruhe erklärt Klimaschutzgesetz teilweise für verfassungswidrig und stärkt Rechte der jungen Generation
Das Urteil macht bewusst: Gut zu wissen, es gibt Rechte, Verträge, Konventionen … auf die wir uns berufen können und sollten: Grundgesetz, Völkerrecht, Charta der Menschenrechte, Pariser Klimaschutzverträge, Unesco Welterbe, Aarhus Konvention (Umweltrecht)…
Abgefrackt ist mit der Aarhus Konvention Initiative eng verbunden.
Deren Themen sind Programme und Pläne wie Netzentwickungspläne, Bundesverkehrswegeplan, Endlagersuche und Atommüllentsorgung, Braunkohletagebau, CO2-Verpressung oder der generell fehlende bundesweite „Fracking-Plan“.
„ Bei all diesen Plänen und Programmen hat die betroffene Öffentlichkeit nicht die ihr zustehenden Klagerechte. Deutsche Gesetze verstoßen gegen rechtsverbindliches Völkerrecht.“
Bitte unterstützen Sie diese wichtige Arbeit mit einer Spende: Rechtshilfefonds der Aarhus Konvention Initiative
Was können wir tun? Weitermachen, was sonst?
Beste Grüße
Hilde Lindner-Hausner