Fracking-Regelungspaket – Aarhus Konvention unsere Chance
Das nachfolgende Papier macht nochmal deutlich, mit dem was wir wollen, hat das Frackingermöglichungs-Gesetz nichts zu tun.
Denn wir fordern ein Frackingverbot, und dieser Vorschlag wurde abgelehnt. Wir haben die Chance unser Recht über die Aarhus Konvention einzufordern – dafür brauchts aber immer noch eine Menge Spenden – bitte spenden, bekanntmachen, werben.
– besonders hilfreich wäre eine temporäre Einlage von z.B. 1000 Euro
mehr Info beihttp://aarhus-konvention-initiative.de/spendenkonto/
Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung 20.05.2015
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/049/1804949.pdf
1. Lesung im Bundestag 07.05.2015
Stellungnahme des Bundesrats 087.05.2015
Der Bundesrat schließt am 08.05.2015 sich dem Votum des Umweltausschusses ein generelles Verbot der Fracking-Technologie vorzusehen nicht an. Die Stellungnahme des Bundesrates geht zunächst an die Bundesregierung. Diese leitet sie mit einer Gegenäußerung an den Bundestag weiter, der seine Beratungen bereits aufgenommen hat.
TOP 36a
143/15 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung wasser- und naturschutzrechtlicher Vorschriften zur Untersagung und zur Risikominimierung bei den Verfahren der Fracking-Technologie
BR 143/15(B) Beschlussdrucksache
TOP 36b
142/15 Entwurf eines Gesetzes zur Ausdehnung der Bergschadenshaftung auf den Bohrlochbergbau und Kavernen
142/15(B) Beschlussdrucksache
Im Bundestag – 1. Lesung des Gesetzesvorschlags
Deutscher Bundestag – Umwelt: Streit um Fracking-Pläne …
http://www.bundestag.de/…/text…/2015/kw19_de_fracking/371864
Die Gesetzentwürfe sowie der Antrag der Linksfraktion (18/4810) (ausnahmsloses Fracking-Verbot) wurden im Anschluss an die Debatte an die jeweils zuständigen Ausschüsse für Umwelt und Wirtschaft überwiesen.“
www.sueddeutsche.de/wirtschaft/gasfoerderung-gutes-fracking-boeses-fracking-1.2470872
Bild: FikMik , bigstockphoto