TTIP: Regeln für die Bundestagsabgeordneten beim Besuch des Leseraumes beim BMWi

Zutrittsregeln für TTIP-Raum Anlage_Rundbrief_TTIP_Präsident-1Bundestagspräsident für Bundestagsabgeordnete

Soviel  zum Zugang der Abgeordneten zur den geheimen TTIP-Vertragsentwurfs-Texten:
Auszug: „…Die Offenlegung der Dokumenteoder von Ausschnitten hieraus gegenüber
nicht-zugangsberechtigten Personen ist streng untersagt und kann disziplinarische
und/oder rechtliche Maßnahmen nach den geltenden Gesetzen, Regelungen und Bestimmungen
nach sich ziehen…Vor Zutritt zum Leseraum müssen Mobiltelefone, Kameras und andere
elektronische Geräte mit einer Aufzeichnungsfunktion sowie Taschen in bereitstehenden
Schließfächern eingeschlossen werden. Papier und Stifte werden vom BMWi bereitgestellt.
Vor der Einsichtnahme in die Schriftstücke muss jede/r Besucher/in die Einhaltung der
Nutzungsbestimmungen durch Unterschrift auf einem Formular bestätigen, das im TTIP-
Leseraum ausliegt. Weiter werden folgende Informationen in einem Register festgehalten:
Name, Berechtigung (Name der Organisation, Funktion), Datum des Besuchs,
eingesehene Dokumente, Zeit des Betretens sowie des Verlassens des Leseraums.
Über den Inhalt der eingesehenen Dokumente können handschriftliche Notizen, aber keine
Abschriften gefertigt werden. Die Aufsichtsperson im TTIP-Leseraum kann sich jederzeit von
der Einhaltung der Nutzungsregelungen für die Einsichtnahme der Dokumente überzeugen….“

weitere TTIP-Info: http://www.spiegel.de/wirtschaft/ttip-wie-us-unternehmen-heute-schon-eu-gesetze-aushebeln-a-1072335.html

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