Abgefrackt Pressemitteilung zum am 24.06.2016 im Bundestag verabschiedeten Frackingregelungspaket
Pressemitteilung 24.06.2016:
Fracking – Völker- und europarechtswidrig geplant und ein Verstoß gegen Menschenrecht
Gesetzentwurf der Bundesregierung ist kein Schutz vor Fracking
Die Initiative Abgefrackt – Bündnis Weidener Becken gegen Fracking ist mit dem leicht nachgebesserten Gesetz, das die Bundesregierung nun – im Schatten der Europameisterschaft! – vorlegt, wie gehabt, in großen Teilen gar nicht zufrieden.
Sonja Schuhmacher, Initiatorin der Petition Fracking gesetzlich verbieten – ausgfrackt is nennt einige Kritikpunkte:
„- Das Gesetz tritt erst nach einer Übergangsfrist von einem halben Jahr in Kraft, in dieser Zeit können die Förderfirmen noch Anträge zur Erdgas-
und Erdölförderung, auch Fracking, nach altem Recht stellen und genehmigen lassen und damit die Zeit bis 2021 überbrücken.
– Die Unterscheidung zwischen „konventionellem“ und „unkonventionellem“ Fracking ist sachlich falsch und irreführend. Fracking bei
konventionellen Lagerstätten, aus denen noch das Letzte herausgepresst werden soll, ist ebenso gefährlich und klimaschädlich wie das bisher
noch nicht praktizierte Fracking von unkonventionellen Lagerstätten (Schiefergas und Schieferöl).
– Verpressen der giftigen Stoffe, die bei der Förderung zutage treten, bleibt weiterhin erlaubt. Das bringt Gefahren für die Anwohner und für das
Grundwasser und kann Erdbeben auslösen.
– Im Falle von Gebäudeschäden durch Erdbeben, auch infolge von Probebohrungen, ist nicht die von uns geforderte Beweislastumkehr vorgesehen,
sondern ein Schiedsverfahren, das für die Geschädigten schlechtere Aussichten bietet.
– Die Länder dürfen über Genehmigungen entscheiden, d.h. Niedersachsen wird voraussichtlich genehmigen, NRW evtl. nach der nächsten Wahl.
– Die Erdölförderung, auch Fracking in Ölschiefer, ist im Gesetz gar nicht geregelt, das heißt, hier kann weiter nach Bergrecht gefördert werden,
das uns so gut wie gar keinen Schutz bietet. “
„Der Gesetzesvorschlag erlaubt das Fracken im Tightsand . Schiefergasfracking wird erlaubt. Ersteres ohne Einschränkung, das zweite mit der Einschränkung: 4 Probebohrungen zu Forschungszwecken, vom Bundesforschungsministerium mitfinanziert – aber als befristete Regelung bis 2021 – und dann wird entschieden, ob diese Einschränkung bleibt. Wissen wir, wer uns 2021 regiert? Auf „Vorrat“ von den Gasfirmen angelegete Fracking-Erlaubnisse , könnten dann nach 2021 abgearbeitet werden. Das ist doch alles viel zu unsicher. Unser Wasser ist doch viel zu wichtig, um sich hier auf halbe Sachen einzulassen.
Fracking muss gesetzlich verboten werden, nur so sind wir geschützt! “ fügt Hilde Lindner-Hausner an.
Sie erklärt: „Die Einbringung dieses Gesetzes ohne vorherige Strategische Umweltprüfung missachtet geltendes Umweltrecht – Beteiligungsrecht der Bürger! Abgefrackt ist mit der Aahrus-Konvention-Initiative verbündet. Unsere Anwältin Dr. Roda Verheyen hat dies mit der Stellungnahme zum Umweltrechtsbehelfsgesetz (Stromtrassen und Fracking – Völker- und europarechtswidrig geplant – Stellungnahme Umweltrechtsbehelfsgesetz pdf) bereits dargelegt. Falls das Gesetz verabschiedet wird, werden wir vor dem Aarhus-Komitee dagegen klagen.
Fracking selber ist ein Verstoß gegen Menschenrecht, denn es gefährdet unser höchstes Gut!“
Herzliche Grüße
Sonja Schuhmacher und Hilde Lindner-Hausner
Abgefrackt -Bündnis Weidener Becken gegen Fracking im Bündnis www.gegen-gasbohren.de
www.abgefrackt.de
Herrmannstr. 1, 92637 Weiden
Tel.: 09608/202
PM Stromtrassen und Fracking – Völker- und europarechtswidrig geplant; Stellungnahme von Frau Dr. Verheyen an das Bundesumweltministerium zum Entwurf der Novelle des Umweltrechtsbehelfsgesetzes 18.05.2016
www.aarhus-konvention-initiative.de
Neuigkeit zur Petition
Fracking: So stimmten Ihre Abgeordneten
24. Juni 2016 — Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,
heute hat der Bundestag über Fracking abgestimmt. Hier ist das Ergebnis der namentlichen Abstimmung:
http://www.abgeordnetenwatch.de/fracking_neuregelung-1105-797—abstimmungsverhalten.html
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Neuigkeit zur Petition
Gesetz ist Mogelpaket – Bitte schreiben Sie an Ihre Abgeordneten!
22. Juni 2016 — Liebe Unterstützer,
wir sind mit dem leicht nachgebesserten Gesetz, das die Bundesregierung nun – im Schatten der Europameisterschaft! – vorlegt, nicht zufrieden. Deshalb noch einmal unsere Bitte: Schreiben Sie an Ihren Abgeordneten
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Neuigkeit zur Petition
16. Juni 2016 — Liebe Unterstützer,
nun greift die Fossil-Industrie zur Drohgebärde: Der Erdgas-Verband BVEG sowie die Konzerne Wintershall und Exxon wollen nun nach bestehendem Bergrecht fracken, das uns Bürger, unser Trinkwasser, unsere Landschaft, unsere Luft und unser Klima praktisch gar nicht schützt.
http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/umstrittene-foerdertechnik-energiekonzerne-wollen-fracking-erzwingen-1.3035048
Schon die gewöhnliche Gasförderung setzt auf allen Etappen des Förderwegs Methan frei, das die unumkehrbare Klimaerwärmung beschleunigt, und damit das Abschmelzen des Grönlandeises, den Untergang der Küstenstädte und wertvoller Ackerflächen, Dürren, Überschwemmungen und die Versauerung der Meere durch CO2, das Sauerstoff verdrängt und viele Meeresbewohner ersticken lässt. Diese klimaschädliche Wirkung gilt in noch höherem Maße für Fracking-Gas.
Bitte mitmachen! Kontaktieren Sie diese Herren :
den niedersächsischen Wirtschaftsminister Olaf Lies (SPD)
buero-fri@olaf-lies.de
Telefon: (0511) 120 – 0
den niedersächsischen Umweltminister Stefan Wenzel (Grüne)
poststelle@mu.niedersachsen.de
Telefon: (0511) 120-0
und den Chef des Erdgas-Verbands BVEG Martin Bachmann
Herrn Martin Bachmann
Wintershall Holding GmbH
Friedrich-Ebert-Straße 160
34119 Kassel, Deutschland
Telefon: 0561 301-0 oder info@bveg.de
und erklären Sie ihnen, was Sie von Fracking und der Zerstörung unseres Klimas halten.
Pressemitteilungen:‘
Niedersächsischer Umweltminister Wenzel fällt der Umweltbewegung beim Fracking in den Rücken
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