Unsere Petition am 12.02.2015 im Landtag

Fracking  Wirtschaftsausschuss-Sitzung 12.02.2015. Petition abgelehnt
12.02.2015 
Unsere Petition wurde heute aufgrund der CSU-Gegenstimmen nicht angenommen!

Mit dem Hinweis auf die Landtagsbeschlüsse vom …. u. 29.01.2015 (Drucksache 17/1135 und 17/5013) lehnte es die CSU-Mehrheit im Wirtschaftsausschuss des Bayerischen Landtages ab, sich für ein gesetzliches Frackingverbot einzusetzen.

Wie wir jetzt weiter vorgehen wollen, beschreibt die Pressemitteilung vom 12.02.2015 und der Artikel Geheimsache Fracking (Oberpfalznetz). Die von der Bundesrepublik unterzeichnete UN-Aarhus-Konvention, seit 2001 in der Europäischen Gemeinschaft in Kraft, hat drei Säulen: 1. Zugang zu Informationen, 2. Öffentlichkeitsbeteiligung und 3. Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten. Dies gilt für „Vorhaben mit erheblichen Umweltauswirkungen“, wozu Fracking zweifellos zählt. Auf deren Grundlage ist vor Einbringung eines Gesetzes, wie es das „Fracking-Ermöglichungsgesetz“ der Bundesregierung ist, ein Strategisches-Umwelt-Prüfverfahren durchzuführen. Dies werden wir von der Staatsregierung und dem Bundesumweltministerium einfordern.

Natürlich erhalten wir unsere Forderung an Ministerpräsident Seehofer, die Aufsuchungslizenz für Kohlenwasserstoffe im Weidener Becken zurückzunehmen, aufrecht. Ganz wichtig ist es, dass niemand – weder private noch öffentliche Grundstückseigentümer – die Erlaubnis zur seismischen Aufsuchung gibt.

Weiterhin fordern wir von der bayerischen Regierung, dem „Fracking-Ermöglichungsgesetz“ im Bundesrat nicht zuzustimmen.

Mehr dazu bei unserem nächsten Treffen in Marktredwitz, Hotel Meister Bär, 20.02.2015, 19 Uhr.