Offener Brief Komplettes Frackingverbot als wirksame Maßnahme zur Reduzierung von Treibhausgasen – Urteil des BVerfG zum Klimaschutz

Logische Konsequenz #frackingstoppen #GasExit

Bereits in Kürze könnte der Bericht der Expertenkommission Fracking veröffentlicht werden.

Vorab und in Bezug auf das BVG-Urteil wurde ein gemeinsamer Öffener Brief vesandt.

Offener Brief per eMail

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

z. Hd. Frau Ministerin Schulze
Postfach 12 06 29
53048 Bonn

Bundesministerium der Finanzen Dienstsitz Berlin 
z. Hd. Herrn Minister Scholz

Wilhelmstraße 97
10117 Berlin

Komplettes Frackingverbot als wirksame Maßnahme zur Reduzierung von Treibhausgasen >>> Urteil des BVerfG zum Klimaschutz

Sehr geehrte Frau Ministerin Schulze,

Sehr geehrter Herr Minister Scholz,

aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) vom 29.04.2021 zum bestehenden Klimaschutzplan der Bundesregierung haben Sie noch für diese Legislaturperiode  ein neues Klimaschutzgesetz angekündigt, welches so auch von der Bundeskanzlerin Frau Dr. Merkel getragen wird (lt. t-online vom 30.04.2021).

Hierzu wollen Sie, Frau Ministerin, und Sie, Herr Minister, zügig einen Vorschlag für mehr Klimaschutz vorlegen.

Die Bundesregierung setzt bisher im Zuge der Umstellung auf eine Energieerzeugung mittels erneuerbarer Energien schwerpunktmäßig auf Erdgas als sog. Brückenenergie. Dieses ist aus unserer Sicht eine fatale Fehleinschätzung und priorisiert eine fossile Energie die hinsichtlich ihrer Klimaschädigung im günstigsten Fall nicht besser ist als andere fossile Energieträger (siehe weiter unten). Das deutsche Institut für Wirtschaftsforschung hat dazu vor kurzem das Hintergrundpapier „Am Klimaschutz vorbeigeplant – Klimawirkung, Bedarf und Infrastruktur von Erdgas in Deutschland veröffentlicht.“1

Erdgas, also Methan (CH4) ist deutlich klimaschädigender als Kohlendioxyd (CO2). Das GWP (Global Warming Potential) von fossilem Methan beträgt über einen Zeitraum vom 20 Jahren (GWP 20) 87, was eine fast 90fach höhere Klimaschädigung im Vergleich zu CO2 bedeutet[2]. CH4 wird zwar in einem Zeitraum von 12 -15 Jahren in der Atmosphäre abgebaut, bleibt dort aber weiterhin als CO2 wirksam. Die Betrachtung der Klimawirkung von Erdgas auf 20 Jahre ist deshalb stringent notwendig, weil es exakt der Zeitspanne entspricht, die uns zur Verhinderung der schlimmsten Erhöhung der Erderwärmung verbleibt.

Der, leider auch von der Bundesregierung, immer wieder benannte GWP 25 (auf 100 Jahre betrachtet) ist nicht nur nicht mehr aktuell, sondern auch nicht zielführend. Deswegen nicht zielführend, weil wir keine 100 Jahre mehr Zeit für die Umstellung auf erneuerbare Energien haben und darum heute entschieden handeln müssen.

Bei der Erdgas- und auch Erdölgewinnung sowie Aufbereitung wird, über die gesamte Prozesskette hinweg betrachtet, Methan in unterschiedlichen Größenordnungen freigesetzt. Hieraus resultiert, dass Erdgas eine ähnlich klimaschädigende Wirkung hat wie Kohle.

Erdgas per Fracking gewonnen, womöglich noch als Flüssigerdgas (LNG = liquefied natural gas) aus den USA nach Deutschland transportiert, ist sogar deutlich klimaschädigender als Braunkohle.[3] Auch hier spielt, über die gesamte Prozesskette betrachtet, die Methan-freisetzung eine wesentliche Rolle. Hinzu kommt der signifikante Energieaufwand für die Verflüssigung, den Transport und die Regasifizierung.

Erdgas ist aus vorgenannten Gründen keine geeignete Brückenenergie zur Erreichung der im Pariser Klimaschutzabkommen völkerrechtlich verbindlich vereinbarten Ziele. Wieviel Erdgas für wie lange noch genutzt werden kann muss deshalb auf der Grundlage der wissenschaftlichen Erkenntnisse kritisch debattiert werden und muss mit einem Ausstiegs-fahrplan versehen werden.

Eine erste und gute Möglichkeit, den Ausstieg aus der Nutzung von fossilem Erdgas und auch Erdöl zu beginnen, ist ein komplettes und dauerhaftes Frackingverbot zur Gewinnung von Erdgas und Erdöl in Deutschland in allen geologischen Schichten. Wir bitten Sie, dieses in dem von Ihnen in den Bundestag einzubringenden Gesetzentwurf entsprechend zu verankern.

Ein komplettes und dauerhaftes Frackingverbot trüge auch den Erkenntnissen mehrerer internationaler Institute über die negativen Auswirkungen von Fracking Rechnung. So heißt es bspw. im Abschlussbericht einer Studie des UN-Ausschusses für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (CESCR) über Fracking in Schiefergas in Argentinien[4]: „Der Ausschuss ist besorgt darüber, dass das Hydraulic Fracturing-Projekt den Verpflichtungen des Vertragsstaats zum Pariser Abkommen widerspricht – mit negativen Auswirkungen auf die globale Erwärmung und die wirtschaftlichen und sozialen Rechte der Weltbevölkerung und künftiger Generationen“.

Zur bisherigen Arbeit der Frackingkommission und den von ihr veröffentlichten Gutachten möchten wir in diesem Zusammenhang kurz anmerken, dass diese sich in wesentlichen Sachverhalten auf veraltete Gutachten beziehen, bzw. auch Daten zusammenführen, die zwangsläufig ein falsches Bild des Gefährdungspotentials der Frackingtechnik zeichnen. Gerne sind wir bereit, dieses detailliert anhand des Berichtes der Frackingkommission 2020 darzulegen.

§ 13a des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) beinhaltet zwar ein Frackingverbot in unkonven-tionellen Lagerstätten, jedoch nicht in allen geologischen Schichten. Gleichzeitig sind dort aber auch Ausnahmen definiert und eine Überprüfung dieses Verbotes in 2021 vorgesehen.

§ 13a des WHG ist insoweit zu ändern, dass:

Dieses bedeutet u. a.: Entfall der Absätze 2 bis 7 des § 13a WHG.

§ 13b ist entsprechend anzupassen

Darüber hinaus sind direkte und indirekte staatliche Investitionen in fossile Infrastruktur-maßnahmen gesetzlich zu verbieten. Vorhandene und sich in Planung befindliche Infrastruktur muss sich zudem einer Klimaschutzprüfung unter Betrachtung der kurz- und langfristigen Auswirkungen entlang der vollständigen Versorgungskette unterziehen und vereinbar sein mit den beschlossenen und verbindlichen Klimaschutzzielen.

[1] https://www.diw.de/documents/publikationen/73/diw_01.c.815872.de/diwkompakt_2021-166.pdf

[2] https://www.ipcc.ch/site/assets/uploads/2018/02/WG1AR5_Chapter08_FINAL.pdf

[3] Siehe u.a. https://data.oireachtas.ie/ie/oireachtas/committee/dail/32/joint_committee_on_climate_action/submissions/2019/2019-10-10_opening-statement-robert-w-howarth-ph-d-cornell-university_en.pdf

[4] https://tbinternet.ohchr.org/_layouts/treatybodyexternal/SessionDetails1.aspx?SessionID=1200&Lang=en

Mit freundlichen Grüßen

Die nachstehend benannten Inititativen/NGOs

Abgefrackt Bündnis Weidener Becken gegen Fracking

AG Erdgas Erdöl Fracking der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e. V.

Andy Gheorghiu Consulting

Arbeitskreis Fracking Braunschweiger Land

Berliner Wassertisch

BUND Kreisgruppe Rotenburg

BUND Kreisgruppe Verden

BUND-Regionalgruppe Münsterland

Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU)

Bürgerinitiative “Frack-loses Gasbohren im Landkreis Rotenburg”

Bürgerinitiative “Gegen Gasbohren am Schwielochsee”

Bürgerinitiative “Kein Fracking in der Heide”

Bürgerinitiative “No Fracking” im Erdgasfeld Völkersen

Bürgerinitiative Chimgauer Seenplatte gegen Gasbohren

Bürgerinitiative Fahner Höhe

Bürgerinitiative Flecken Langwedel gegen Gasbohren

Bürgerinitiative Frackingfreies Hessen

Bürgerinitiative für Gesundheit Hemslingen/Söhlingen

Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager e.V.

Bürgerinitiative Gegen Gasbohren (BIGG) Hamm

Bürgerinitiative Gegen Gasbohren Kleve

Bürgerinitiative Intschede Wesermarsch ohne Bohrtürme

Bürgerinitiative kein-frack-in-wf

Bürgerinitiative Lintler Geest gegen Gasbohren

Bürgerinitiative LK Oldenburg

Bürgerinitiative Rote Hand Thedinghausen/Achim

Bürgerinitiative Sauberer Umwelt & Energie Altmark

Bürgerinitiative Walle gegen GasBohren

Bürgerinitiative Wittorfer für Umwelt und Gesundheit (WUG e.V.)

BürgerInneninitiative Umweltschutz Uelzen

FEBID e.V.

GasExit Berlin

Gemeinnützige Umweltschutzverein pro grün e.V. Paderborn

IG Fracking-freies Artland e.V., Osnabrück

IG Gegen Gasbohren, Hamminkeln

IG Schönes Lünne

Interessengemeinschaft gegen Gasbohren im Tecklenburger Land (IGTL)

Kampagne #TschuessKohle, Hamburg

NABU Kreisverband Rotenburg

NABU Landesverband Niedersachsen

NaLaKiZu Bürgerstark

NoFracking Bodensee-Oberschwaben

Stop Fracking Bürgerinitiative Witten für sauberes Wasser

Unabhängige Bürgerinitiative Salzhausen (UBI Salzhausen)

WikiStade e.V.

“Wir gegen Fracking” Lüneburg – AG BUND Lüneburg

Gas-Exit – Bundesverfassungsgericht: Klimaschutzgesetz greift zu kurz – Verfassungsbeschwerden gegen das Klimaschutzgesetz teilweise erfolgreich –

Peitionsupdate 03.05.2021
Neuigkeit zur Petition
https://www.change.org/p/bundesumweltministerin-schulze-stoppen-sie-fracking/u/28986965

#GasExit ! – Bundesverfassungsgericht: Klimaschutzgesetz greift zu kurz

BVG-Beschluss stärkt die Rechte der jungen Generation

Liebe Unterstützer*innen!
Das macht doch Mut und Hoffnung und stärkt uns, beständig weiterzumachen.
Was beinhaltet der Beschluss, welche Auswirkungen hat er? Sehr eingängig beantwortet dies das Erklärvideo  (3.55 MIn) von Prof. Claudia Kemfert „Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist historisch. #klimaschutz ist ein Grundrecht“.

Logische Konsequenz
Die logische Konsequenz auf das BVG-Urteil Beschluss vom 24. März
kann doch nur das sofortige Erstellen eines Erdgasausstiegsplanes und der umgehende Stopp der „heimischen“ Gasförderung sein, und nicht zuletzt der dauerhafte Frackingbann. Das heißt, es dürfen keine neuen Förderlizenzen vergeben werden und es darf keine Ausförderung geben. Der Gedanke, Erdgas als fossile Übergangslösung für Kohle und Atom zu nutzen muss aufgegeben werden. Warum?  Es ist fossil! und keine Lösung und genau der Punkt auch im Beschluss: keiner kann absehen, wie lang das gehen soll, sicher über 2030 hinaus und ohne wirklichen Plan.

Bitte unterstützen Sie diese Petition gegen die Erteilung einer Gas-Fördergenehmigung in Oberbayern
Gegen die Gasbohrung in Halfing/Irlach

Der NDR kommentiert:  Ohrfeige für alle Regierenden

Aus dem Pressebericht des Bundesverfassungsgerichts vom 29.04.2021:
Verfassungsbeschwerden gegen das Klimaschutzgesetz teilweise erfolgreich „…Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass die Regelungen des Klimaschutzgesetzes vom 12. Dezember 2019 (Klimaschutzgesetz <KSG>) über die nationalen Klimaschutzziele und die bis zum Jahr 2030 zulässigen Jahresemissionsmengen insofern mit Grundrechten unvereinbar sind, als hinreichende Maßgaben für die weitere Emissionsreduktion ab dem Jahr 2031 fehlen. Im Übrigen wurden die Verfassungsbeschwerden zurückgewiesen….“

Man hat wieder mal zu kurz gedacht.  Diese „Schau mer mal-Mentalität“ verletze die  Freiheitsrechte der zum Teil noch sehr jungen Beschwerdeführenden, heißt es, und somit folglich doch die Freiheitsrechte aller?.  …“Die Vorschriften verschieben hohe Emissionsminderungslasten unumkehrbar auf Zeiträume nach 2030. Dass Treibhausgasemissionen gemindert werden müssen, folgt auch aus dem Grundgesetz…“

Pressekonferenz der Kläger:innen:
#Klimaklage#Bundesverfassungsgericht   Bundesverfassungsgericht zur Klimaklage | Video (Moderation Greenpeace mit den Kläger*nnen Mit dabei ist Rechtsanwältin Dr. Roda Verheyen. Frau Verheyen vertritt auch die Aarhus Konvention Initiative, welche für uns das  Fracking-Gutachten in Auftrag gab.

Gemeinsame Pressemitteilung von Germanwatch, Greenpeace und Protect the Planet
Historischer Erfolg für Klima-Verfassungsbeschwerde -Karlsruhe erklärt Klimaschutzgesetz teilweise für verfassungswidrig und stärkt Rechte der jungen Generation 

Das Urteil macht bewusst: Gut zu wissen, es gibt Rechte, Verträge, Konventionen … auf die wir uns berufen können und sollten: Grundgesetz, Völkerrecht,  Charta der Menschenrechte, Pariser Klimaschutzverträge, Unesco Welterbe, Aarhus Konvention (Umweltrecht)…

Abgefrackt ist mit der Aarhus Konvention Initiative   eng verbunden.
Deren Themen sind Programme und Pläne wie Netzentwickungspläne, Bundesverkehrswegeplan, Endlagersuche und Atommüllentsorgung, Braunkohletagebau, CO2-Verpressung oder der generell fehlende bundesweite „Fracking-Plan“.
„ Bei all diesen Plänen und Programmen hat die betroffene Öffentlichkeit nicht die ihr zustehenden Klagerechte.  Deutsche Gesetze verstoßen gegen rechtsverbindliches Völkerrecht.“
Bitte unterstützen Sie diese wichtige Arbeit mit einer Spende: Rechtshilfefonds der Aarhus Konvention Initiative

Was können wir tun? Weitermachen, was sonst?
Beste Grüße
Hilde Lindner-Hausner