Petitionsupdate: #Fracking jetzt verbieten – Frau Bundeskanzlerin! Das Gebot der Stunde

Neuigkeit zur Petition     Mailaktion an Kanzlerin Merkel

https://www.change.org/p/bundesumweltministerin-schulze-stoppen-sie-fracking/u/24837367

18. Juli 2019 —
Liebe Damen und Herren,
viel Zeit verbringen wir mit der Teilnahme an Konsultationen, beim Schreiben von Stellungnahmen, Einwendungen, oft auch in dem Wissen, dass diese Arbeit ohne rechtliche Auswirkung sein wird. Wir machen es trotzdem, denn wir hoffen auf Vernunft und politische Auswirkung.
Wir machen es auch mit dem Hinweis auf unser Völkerrecht, das in der Aarhus Konvention vertraglich bindend für die Bürger_innen der Mitgliedstaaten festgelegt wurde – und – wir werden nicht müde, die Einhaltung unseres Rechtes immer wieder einzufordern.

Vor kurzem gab es die Möglichkeit Stellung zu nehmen zum Bericht der Expertenkommission-Fracking (ExpKom-Fracking). Auch hier gab es keine ausreichende Öffentlichkeitsbeteiligung. So gab es keine rechtswirksame Beteiligung, keine Transparenz und keine Information über die Konsequenz und Auswirkung einer abgegebenen Stellungnahme. Mangels aktiver allgemeiner Bekanntmachung war eine Beteiligung, wie schon so oft, eher dem Zufall überlassen. Im §13a Wasserhaushaltsgesetz (WHG) wurde die Einsetzung und die Aufgabe dieser Expertenkommission festgelegt. Auch die Fristen für die Berichte an den Bundestag, sowie die Möglichkeit zur Stellungnahme. Der Gesetzgeber versäumte es allerdings, die Modalitäten hierfür festzulegen.

Eine Aarhus-konforme Regelung durch den Deutschen Bundestag ist hier also dringend nötig! – Der Bundesregierung, dem Deutschen Bundestag ist dieser Mangel deutlich zu machen. Bislang blieben BMU, BMWi, BMBF ihre Antwort hierzu schuldig.

Es gibt bislang weder Anträge für eine derartige Fracking-Erprobungsmaßnahme und es zeigte bislang auch kein Bundesland die Bereitschaft Erprobungsmaßnahmen zuzulassen. Der Deutsche Bundestag überprüft 2021 die Angemessenheit des Frackingverbotes nach § 13a (1) des WHG. Grundlage hierfür werden die zwei noch folgenden Berichte der Expertenkommission sein.

Fracking ist höchst umwelt- und klimaschädlich. Jetzt wäre die Möglichkeit für eine Kehrtwende, Fracking sicher verbieten, anstatt das Risiko einzugehen, dass es 2021 legitimiert wird.

Fordern Sie mit uns #Fracking jetzt verbieten –  senden Sie eine Email
an Frau Bundeskanzlerin Merkel  – benützen Sie gerne den nachfolgenden Text – Namen nicht vergessen!

Bundeskanzleramt
Bundeskanzlerin
Angela Merkel
Willy-Brandt-Straße 1
10557 Berlin

internetpost@bpa.bund.de

#Fracking jetzt verbieten – Verbieten Sie Fracking jetzt, Frau Bundeskanzlerin!

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin!

Die Expertenkommission-Fracking (ExpKom-Fracking) legte dem Deutschen Bundestag am 30. Juni ihren Bericht gemäß §13a Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vor.

Ich begrüße, dass der Gesetzgeber hier eine Beteiligung der Öffentlichkeit durch vorherige Stellungnahme vorsah. Jedoch stelle ich fest, dass mangels aktiver ausreichender öffentlicher Bekanntmachung eine Beteiligung eher vom Zufall abhing. Eine Bemerkung auf der Webseite der Expertenkommission lässt darauf schließen, dass die Stellungnahmen dem Bericht nicht beigefügt wurden, der Deutsche Bundestag infolgedessen keine Kenntnis von der Sicht der Öffentlichkeit erhielt.

Dieser Umstand lässt sich nur damit erklären, dass die Öffentlichkeitsbeteiligung in §13a Wasserhaushaltsgesetz (WHG) nicht geregelt wurde. Womöglich ein Versäumnis?

Wir bitten Sie eindringlich, im WHG diesbezüglich eine Öffentlichkeitsbeteiligung zu regeln, die desweiteren den Anforderungen der Aarhus Konvention entspricht.

Dem Expertenbericht ist zudem zu entnehmen, dass von Anträgen für Erprobungsmaßnahmen nach § 13a WHG bislang nichts bekannt sei. Bislang habe auch noch kein Bundesland die Bereitschaft dafür, eine derartige Fracking-Erprobungsmaßnahme zuzulassen, gezeigt. Der Deutsche Bundestag überprüft 2021 die Angemessenheit des Frackingverbotes nach § 13a (1) WHG.
Grundlage hierfür werden die zwei noch folgenden jährlichen Berichte der Expertenkommission sein.

Statt einer möglichen allgemeinen Legitimierung von Fracking in 2021 fordere ich eindringlich, diesem höchst riskanten Verfahren, bereits jetzt mit der Streichung dieser Ausnahmeregelungen ein dauerhaftes allgemeines Verbot auszusprechen.

Anbetrachts des nahenden klimaschutzbedingten Aus für die Fossilen Energieträger, sehe ich es als Gebot der Stunde Fracking zu bannen. Bitte treffen Sie, Frau Bundeskanzlerin, hierfür die gesetzliche Grundlage.

Da die Rechtsstudie „Die Vereinbarkeit der rechtlichen Rahmenbedingungen Deutschlands für Fracking mit der Aarhus Konvention“ gravierende Mängel aufzeigt, bitten ich Sie, für eine Klärung der Rechtslage zu sorgen und schon aufgrund dieser Situation einen sofortigen Stopp jeglicher Fracking-Tätigkeit zu veranlassen.

Mit freundlichen Grüßen

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Liebe Unterstützer_innen,
bitte verbreiten Sie unsere Petition, mailen, teilen, posten Sie.
Fracking muss gebannt werden, lassen Sie uns im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten alles versuchen, um dies zu erreichen!

Der anhängende Pressebericht „Tausende Fische in der schwarzen Elster erstickt“ zeigt, dass es einfach wichtig ist, wachsam zu sein, bereits aktiv zu werden, bevor es zu Baumaßnahmen kommt, deren mögliche Auswirkungen irreversibel wichtigstes Lebensgut vernichten.

Herzlichen Dank
Hilde Lindner-Hausner

www.abgefrackt.de

www.aarhus-konvention-initiative.de