Bundestagswahl 24.09.2017 – Stand der Aarhus Beschwerde

Bei den Gegen-Fracking-Initiativen breitet sich zunehmend die Sorge über den Ausgang der Bundestagswahl aus.
Alles setzt zur Zeit auf Gaskraftwerke. Die Gier, die deutschen Gas- und Ölvorkommen zu fördern ist ganz deutlich erkennbar.
LNG – verflüssigtes Gas – zumeist gefrackt –  aus Übersee drängt nach Europa – Auch in Deutschland soll ein Hafen gebaut werden.
Wir hatten beim Beschluss des Frackingesetzes ja immer wieder erklärt, dass nach 2021 neu über Fracking in Deutschland entschieden wird.
Bis dahin sind schon 4 Erprobungsbohrungen möglich.
Dass wir dieses Gesetz als nicht völkerrechtskonform halten haben wir ja schon oft bekundet.

In rechtlicher Hinsicht gibt uns die kommende Beschwerde der Aarhus Konvention Initiative Hoffnung.
Im Newsletter https://www.change.org/p/fracking-komplett-verbieten-ausgfrackt-is/u/20449991 der ausgfrackt is – Petition wurde der Sachstand ja erläutert. Es wird vor der Beschwerde eine Klage vor einem deutschen Gericht brauchen, und diese wird sich auf die Netzausbauplanung beziehen.  Darüber gibt es auch Info im angefügten Rundbrief der BI WAA NAA.

Aus dem Newsletter der Aarhus Konvention Initiative Neues zum Umweltrecht – Rundbrief der Aarhus Konvention Initiative – 10.07.2017

1. Beschwerde gegen Pläne & Programme – Völkerrecht – Sachstand

Das neue Umweltrechtsbehelfsgesetz (UmwRG) ist seit 1. Juni 2017 in Kraft. Es gab – und gibt – viel Kritik von Umweltschutzverbänden. Auch die Aarhus Konvention Initiative hatte durch ihre Rechtsanwältin Frau Dr. Roda Verheyen eine Stellungnahme an das Bundesumweltministerium abgegeben. Den darin aufgeführten rechtlichen Mängeln in Bezug auf fehlende Klagerechte in einem frühen Stadium für Individuen wurde im neuen UmwRG nicht abgeholfen.

Um die Gefahr einer Zurückweisung der Beschwerde durch das Aarhus Komitee zu vermeiden, muss nun abgeklärt werden, welche Klagen gegen Pläne & Programme vor deutschen Gerichten eingereicht werden müssen, um sicher festzustellen, dass Individuen auch unter dem neuen UmwRG definitiv nicht klagen können. Das wird nun einige Zeit in Anspruch nehmen. Danach wird die Anwältin der Aarhus Konvention Initiative die Beschwerde einreichen.

Natürlich ist es völlig klar, dass Individuen auch unter dem neuen UmwRG nicht gegen Pläne & Programme klagen können. Das geht aus dem Gesetzestext hervor. Aber nach übereinstimmender Einschätzung der Rechtsberater der Aarhus Konvention Initiative verfährt das Aarhus Komitee inzwischen auch bei Individuen strikt nach seinem Reglement „Alle heimischen rechtlichen Mittel müssen ausgeschöpft werden“. Deshalb muss die Aarhus Konvention Initiative nun diesen finanziell belastenden Weg gehen.

Das bereits gesammelte Geld ist für die Aarhus Beschwerden gegen „Pläne & Programme“ sowie für die damit im Zusammenhang stehende Beschwerde gegen Fracking und das dazugehörige Gutachten vom Ökobüro Wien eingeplant. Dieser langwierige Prozess für mehr Rechte für Individuen wird zuverlässig durchgeführt werden.

Was jetzt fehlt, sind die Finanzen für die Klageeinreichungen vor deutschen Gerichten. Sonja Schuhmacher vom Bündnis Abgefrackt hatte deswegen bereits erneut zum Sammeln aufgerufen. Ein Betrag von knapp 1000 Euro ist bereits da. Das wird aber nicht reichen. Genaue Kosten sind derzeit leider nicht abzuschätzen. Klar ist nur, dass es nicht „soo“ teuer werden wird, weil voraussichtlich „nur“ die Gerichtsgebühren und die nötigen Anwaltskosten anfallen werden. Die Aarhus Konvention Initiative bittet weiter um Ihre Unterstützung.

Das muss nun zusätzlich finanziert werden – bitte spendet und sammelt weiterhin Spenden hierfür. Das ist unsere Chance, Fracking zu verhindern.
Für unser besseres Umweltrecht
Aarhus Konvention Initiative – Umweltrecht endlich umsetzen!
Unsere Klagen dafür kosten Geld.

Rechtshilfefonds
Brigitte Artmann Aarhus Konvention
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