Frackingverbot, Gas-Exit CCS-Stopp… in den Koalitionsvertrag!

Neuigkeit zur Petition  Ampel-Verhandlungen: Frackingverbot, Gas-Exit CCS-Stopp… in den Koalitionsvertrag!


Frackingverbot, Gas-Exit CCS-Stopp… in den Koalitionsvertrag!
Das ist Betreff und Forderung eines gemeinsamen Appells an die „Koalitionsverhandlungsgruppe
Energie“ von Bündnis 90/Die Grünen und SPD und FDP
Er wird von mehr als 30 aus den Reihen der im Zusammenschluss Gegen Gasbohren verbündeten Initiativen/NGOs getragen.
Bereits zu den Sondierungsgesprächen gingen Briefe voraus.

Der Verlauf der Koalitionsverhandlungen kann hier im WDR-Ticker übersichtlich verfolgt werden.
Das soll der Weg zur Ampel sein.
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/koalitionsverhandlungen-start-101.html

Dieser Text ging als offenen Brief an die Mitglieder der Arbeitsgruppe „Energie, Klima und Transformation“ im Rahmen der Koalitionsverhandlungen zur Bildung der neuen Bundesregierung:

Ein umfassendes Frackingverbot und weitere Klimaschutzmaßnahmen im Koalitionsvertrag festschreiben

26. Oktober 2021

Sehr geehrte ……

Gemäß uns vorliegenden Informationen werden Sie für … (Bündnis 90/Die Grünen / SPD / FDP ) .. .im Rahmen der Koalitionsverhandlungen zwischen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zur Bildung der neuen Bundesregierung für den 20. Bundestag der Arbeitsgruppe „Energie, Klima und Transformation“ angehören.

Wie sicher bekannt, ist in §13a, Absatz 7 des Wasserhaushaltgesetzes festgelegt, dass der Bundestag in 2021 die Angemessenheit des Frackingverbotes zur Gewinnung von Kohlenwasserstoffen (Erdgas und Erdöl) in Schiefer-, Ton- oder Mergelgestein oder Flözgestein überprüft.

Eine Aufhebung des derzeit bestehenden Frackingverbotes in den zuvor genannten Gesteinsschichten durch den Bundestag im Rahmen dieser Überprüfung würde den Pariser Klimaschutzzielen entgegenstehen.

Der Einsatz der Frackingtechnik zur Gewinnung von Kohlenwasserstoffen ist für die menschliche Gesundheit, das Grundwasser, ja ganz allgemein für Umwelt und Natur mit vielfältigen Gefahren und Belastungen verbunden. Hierauf haben immer wieder zahlreiche Verbände/NGOs, Bürgerinitiativen aber auch wissenschaftliche Institutionen hingewiesen.

Wir verzichten daher darauf, im Rahmen dieses Schreibens alle sattsam bekannten Argumente, die die Risiken und Gefahren der Frackingtechnologie darlegen, erneut aufzuzeigen. Wir sind aber gerne bereit hierauf, wenn gewünscht, näher einzugehen.

Die Gewinnung und Nutzung fossiler Kohlenwasserstoffe, wie eben Erdgas und Erdöl, muss, das ist unstrittig, in Anbetracht ihres massiven Beitrags zum Klimawandel, innerhalb weniger Jahre beendet werden. Hierzu ist ein Gasausstiegsplan zu entwickeln, welches das Urteil zum Klimaschutz des Bundesverfassungsgerichtes vom 24.03.2021[1] nahelegt.

Allem voran ist ein umfassendes und dauerhaftes Frackingverbot in allen Gesteinsschichten[2] zur Gewinnung fossilen Erdgases und Erdöls, wie z. B. in Frankreich[3], auch in Deutschland, Gebot der Stunde.

Aus unserer Sicht ist es zwingend erforderlich, dass Sie dieses Frackingverbot im Rahmen der anstehenden AG-Gespräche beschließen, zum Bestandteil des abzuschließenden Koaltions-vertrages machen und für dessen Umsetzung sorgen.

Wir appellieren daher an Sie, stellen Sie die richtigen Weichen indem Sie:

 

  • ein umfassendes und dauerhaftes Frackingverbot in allen Gesteinsschichten beschließen.
  • für eine sozialgerechte Abkehr von fossilem Erdgas und Erdöl sorgen.
  • einen Erdgas- und Erdöl-Ausstiegspfad definieren.
  • den Neubau fossiler Infrastruktur (z. B. Flüssigerdgasterminals) stoppen.
  • die Subventionen für fossiles Gas und Erdöl beenden.
  • gegen Methanleckagen vorgehen und Sie sich für eine robuste Methanregulierung, die die Vorkettenemissionen und die petrochemische Industrie umfasst, im EU-Rat einsetzen.
  • den Gebäudesektor dekarbonieren.
  • die Netzplanung am Klimaschutz ausrichten.
  • Wasserstoff weder zur Verlängerung des fossilen, noch des atomaren Geschäftsmodells einsetzen.
  • dem Einsatz der Carbon Capture and Storage-Technologie (CCS), wegen der hiermit verbundenen und unbestrittenen Gefahren für Mensch und Umwelt, letztendlich das Klima, eine deutliche Absage erteilen. Es gibt keine Lagerstätte in welcher CO2 dauerhaft und sicher verschlossen werden kann.
    Die Anwendung der CCS-Technologie bedeutet die Nutzung fossiler Energien fortzuschreiben, kommt einem Greenwashing dieser Energien gleich und ist konträr zu allen Klimaschutzmaßnahmen.
  • eine Reform des Bundesberggesetzes (BBergG) mit Ausrichtung am Pariser Klimaschutzabkommen beschließen.

 

In diesem Zusammenhang dürfen wir auch auf das Forderungspapier „Jetzt den Erdgasausstieg einleiten – NGO-Forderungen für eine schnelle und soziale Abkehr von fossilem Gas“ des Deutscher Naturschutzring DNR verweisen.

[1] https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2021/03/rs20210324_1bvr265618.html;jsessionid=F7EE8C23370A6DC797B1B7199235BEE7.1_cid377
[2] Schiefer-, Ton- oder Mergelgestein, Flözgestein und Sandsteinschichten. Anm.: Diese Gesteinsschichten zählen alle lt. wissenschaftlichen Definitionen, der Industrie aber auch des BGR zu den „unkonventionellen Lagerstätten“
[3] https://at.ambafrance.org/Verfassungsrat-bestatigt

Mit freundlichem Gruß

Die nachstehend aufgeführten Initiativen/NGOs
im Zusammenschluss Gegen Gasbohren

Abgefrackt Bündnis Weidener Becken gegen Fracking
AG Erdgas Erdöl Fracking der BI Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e. V.
AK Fracking Braunschweiger Land
Andy Gheorghiu Consulting
Berliner Wassertisch
BUND Münsterland
Bürgerinitiative „No Fracking“ im Erdgasfeld Völkersen
Bürgerinitiative Chiemgauer Seenplatte gegen Gasbohren
Bürgerinitiative Flecken Langwedel gegen Gasbohren
Bürgerinitiative Frack-loses Gasbohren im Landkreis Rotenburg
Bürgerinitiative für Gesundheit Hemslingen/Söhlingen
Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager e.V.
Bürgerinitiative gegen Gasbohren (BIGG) Hamm
Bürgerinitiative gegen Gasbohren Kleve
Bürgerinitiative Gesundheit und Klimaschutz Unterelbe
Bürgerinitiative Halfing gegen Gasbohren
Bürgerinitiative Intschede Wesermarsch ohne Bohrtürme
Bürgerinitiative kein-Frack-in-wf
Bürgerinitiative Lintler Geest gegen Gasbohren
Bürgerinitiative LK Oldenburg
Bürgerinitiative Mensch und Umwelt Sulinger Land
Bürgerinitiative Rote Hand Thedinghausen/Achim
Bürgerinitiative Saubere Umwelt & Energie Altmark
Bürgerinitiative Umweltschutz Uelzen
Bürgerinitiative Walle gegen GasBohren
Gemeinnützige Umweltschutzverein pro grün e. V., Paderborn
IG Fracking-freies Artland e.V., Quakenbrück
IG Schönes Lünne
NaLaKiZu Bürgerstark, Aichstätten
WUG e.V. Wittorf

 

Wir können aktiven Widerstand zeigen bei der Ende Gelände Massenaktion

 

  • Wir können aktiven Widerstand zeigen bei der Ende Gelände Massenaktion in Brunsbüttel vom 29.07. – 02.08.21

    Globaler Aktiionstag: am 30. Juli in Brunsbüttel und Hamburg
    Fracking-Gas-Terminal blockieren! Neokoloniale Ausbeutung beenden!
    Kein Fracking! Kein fossiler Gasboom! Stoppt den Kolonialismus und den fossilen Kapitalismus!

  • Demotag – von verschiedenen Organisationen, NGOs, Gruppen, darunter Klimabündnis gegen LNG getragene Aufruf
    Sauberes Gas ist eine dreckige Lüge!
    31.7. Demonstration gegen das geplante Flüssigerdgasterminal in Brunsbüttel
    Kommt am 31.07.21 nach Brunsbüttel und demonstriert mit uns für eine klimagerechte Welt überall!Alle Hintergründe zum LNG-Terminal Brunsbüttel von DUH gründlichin und übersichtlich einem Steckbrief dargestellt.

 

Frackingexpertenbericht an den Bundestag enthält längst überholte Angaben zur Klimaschädlichkeit von Methan – Gas hat keine Zukunft!

 Beitragsfoto:„Zukunft Gas“: wie ein PR-Lobbyverband der Gasindustrie die deutsche Klimapolitik verwässert

Der Bundestag hat es in der Hand !
Ein bereits gesetzlich geregeltes Frackingverbot, welches so ausgestattet wurde, dass es nach 4 Jahren neu bewertet werden kann, ist eine offene Tür für
den Einsatz einer umwelt- und menschenverachtenden Art der Energiegewinnung, die irreversibel unsre höchsten Lebensgüter Wasser und Boden zerstört, Luft kontaminiert und für einen rasanten Klimawandel sorgt. Diese Tür gilt es zu schließen, ein für alle Mal.

Wie dem auch sei!
– Ob nun die Bundestags-Entscheidung noch durch das bisherige Parlament fällt,
oder
– ob sie dem
neuen Parlament überlassen wird, und somit zum Wahlkampfthema
gemacht wird,
oder
-ob vielleicht gar keine Entscheidung 2021 fällt und somit
womöglich die bisherige Regelung weiterbesteht?
Lassen Sie uns jetzt alle Anstrengungen aufbringen, um ein umfassendes dauerhaftes Frackingverbot zu erwirken!


Der im Wasserhaushaltsgesetz geregelte Abschlussbericht der der Expertenkommission Fracking wurde fristgemäß zum 30.06.2021 an den Deutschen Bundestag übermittel
t
https://dserver.bundestag.de/btd/19/314/1931490.pdf

https://www.bundestag.de/presse/hib/852212-852212

Weitere Info::
Fracking-Verbote: Irland klar dafür aber Deutschland zeigt sich unentschlossen!

Bemerkenswert im Experten-Bericht ist dieser Absatz:

„Die klimapolitischen Rahmenbedingungen haben sich seit Verabschiedung des oben genannten Paragraphen des WHG und der Einsetzung der Expertenkommission Fracking erheblich verändert. Ob die Option von Fracking in unkonventionellen Lagerstätten in Betracht gezogen wird, muss einem umfassenden politischen Abwägungs- und Entscheidungsprozess unterzogen werden. Bei diesem müssen neben klimapolitischen Aspekten auch gesellschaftliche, wirtschaftliche und gesundheitliche Belange betrachtet werden.“

Erstmals äußert sich die Experten-Kommission so zum Klimawandel (natürlich nicht ohne unser beständiges Einfordern) und stellt die Wichtigkeit der gesundheitlichen Belange als Maßstab für eine Parlamentsentscheidung heraus.
Bemerkenswert deshalb, weil sie sonst ihre Zuständigkeit .lediglich  im Berichten bezüglich der  geowissenschaftlich-technischen Grundlagen.

Für die Bewertung nach dem Stand der Technik usw. sieht die Kommission allerdings immer noch Erprobungen als Lösung. Bezüglich der Klimaschädlichkeit von Methan verwendet sie wohlweißlich wissenschaftlch überholte Angaben des Umweltbundesamtes. Nicht nachvollziehbar warum hier die Expert*innen bewusst nicht den Stand der Wissenschaft (https://www.ipcc.ch/pdf/assessment-report/ar5/wg1/WG1AR5_Chapter08_FINAL.pdf) zitieren.

Es liegt an uns, unsere Aufmerksamkeit darauf zu legen, dass der Deutschen Bundestag, die Politik im Lande, die Mitglieder des Deutschen Bundestages lobbyunabhängig  mit Herz und Verstand entscheiden.

Wir bleiben dran!

Aktuelle wichtige Nachrichten, Termine und Tipps:

  • LNG
    E
    ine gute, mutmachende Nachricht aus Kanada:
    Quebec lehnt 14-Milliarden-Dollar-LNG-Exportprojekt unter Berufung auf Umweltbedenken ab
    Die kanadische Regierung gibt das LNG-Export-Projekt Saguenay auf. Das das geplante Export-Terminal für Flüssigerdgas wird nicht genehmigt- Begründung: – ein Sieg für den Widerstand gegen die fossile LNG-Infrastruktur – die geplante Zusammenarbeit mit der Hanseatic Energy Hub (HEH), die in Stade ein LNG-Terminal errichten will kommt nicht zustande. Sie sehen in der Regierungsentscheidung bestätigit, dass “keine Zujkunft für projekte mit fossilen Brennstoffen gibt.

  • Erfreuliche Nachricht aus Namibia:
    Frack Free Namibia & Botswana

    Wir sind erfreut zu berichten, dass @UNESCO auf der 45. erweiterten Sitzung des Welterbekomitees wurden strenge Empfehlungen zu den Öl- und Gasexplorationen von #ReconAfrica in Namibia und Botswana verabschiedet  (Übersetzung aus dem Englischen)

  • Schlechte Nachricht:
    Ausverkauf von Klimaschutz: GER-US Deal zu Nordstream 2
    Zum Thema LNG und Nordstream 2 diese ziemlich unerfreuliche Pressemitteilung des Auswärtigen Amtes :
    Gemeinsame Erklärung der USA und Deutschlands zur Unterstützung der Ukraine, der europäischen Energie­sicherheit und unserer Klimaziele

 

  • Ganz aktuelle gute Nachricht :
    Wir können aktiven Widerstand zeigen bei der Ende Gelände Massenaktion in Brunsbüttel vom 29.07. – 02.08.21

    Globaler Aktiionstag: am 30. Juli in Brunsbüttel und Hamburg
    Fracking-Gas-Terminal blockieren! Neokoloniale Ausbeutung beenden!
    Kein Fracking! Kein fossiler Gasboom! Stoppt den Kolonialismus und den fossilen Kapitalismus!


  • Demotag – von verschiedenen Organisationen, NGOs, Gruppen, darunter Klimabündnis gegen LNG getragene Aufruf
    Sauberes Gas ist eine dreckige Lüge!
    31.7. Demonstration gegen das geplante Flüssigerdgasterminal in Brunsbüttel
    Kommt am 31.07.21 nach Brunsbüttel und demonstriert mit uns für eine klimagerechte Welt überall!


    Alle Hintergründe zum LNG-Terminal Brunsbüttel von DUH gründlichin und übersichtlich einem Steckbrief dargestellt.

  • Gas Exit
    18.-22. August
    Herne Anti- Gas-Camp Erdgas ist die neue Kohle

Weitere Termine/Tipps in den kommenden Wochen:

Solidarisch geht anders https://solidarischgehtanders.org/#news
Seebrücke https://seebruecke.ch/event/aktionstag-seenotrettung-ist-unverhandelbar-am-07-08-21/
Europaweiter Aufruf: Seenotrettung ist #unverhandelbar Aktionstag am 07. August 2021 auf die Straße Seenotrettung ist #unverhandelbar! Free the Ships – Stop the Pushbacks – Menschenrechte jetzt!

Bundesgtagswahl 26. September
Der Wahlkampf wird wohl bald einsetzen mit Info-Ständen und Wahlveranstaltungen. Sicherlich ist der eine oder andre Termin geeignet, unsere Themen Klimwandel, Frackingverbot, Gasausstieg… unterzubringen. Eins ist absolut wichtig: Klare Abgrenzung zu Rechts!

 

 

Fracking ist keine Option – Stellungnahme und offener Brief an die Expertenkommission

Fristgemäß um 14.06. versendeten wir unsere Stellungnahme an die Expertenkommission. Ein Kopie erhielten der Umweltausschuss des Deutwschen  Bundestages, sowie das Bundesumwelt- und das Bundeswirtschaftsministerium, sowie unsere Wahlkreisabgeordneten.
Offener Brief GG an ExpKommFr 06.21
MUSTERSTELLUNGNAHME
https://klima-der-gerechtigkeit.de/

Neuigkeit zur Petition
Fracking ist keine Option – Eilt! Stellungnahme an die Expertenkommission Fracking absenden!

13. Juni 2021 — 

Liebe Unterstützer*innen!

Wie bekannt, soll laut Wasserhaushaltsgesetz noch in diesem Jahr eine Abstimmung im Bundestag darüber stattfinden, ob das Frackingverbot beibehalten wird.

Am 30.06. gibt die Frackingkommission ihren Bericht hierzu und eine Empfehlung an den Bundestag ab.

Vorher hat die Öffentlichkeit bis zum Redaktionsschluss am 14.06.2021 um 10 Uhrvormittags, die Möglichkeit, zum Berichtsenwurf Stellung zu nehmen.

Die Kommission behält sich vor, bevor ihr Bericht zum 30. Juni 2021 an den Deutschen Bundestag übermittelt wird, „konstruktive Hinweise, Anfragen und Kommentare“ entweder im Bericht aufzunehmen oder auf der Webseite unter FAQ anonymisiert aufzuführen und zu beantworten.

Darüberhinaus, wollen wir jedoch bereits jetzt alle längst bekannten und immer wieder neu durch Studien belegten Bedenken, Argumente, Fakten vorweisen, die die Gefährlichkeit Hydraulik Fracturings aufweisen und damit der Politik empfehlen, ein vollständiges zeitunabhängiges gesetzlich eindeutig geregeltes Frackingverbot zu beschließen.
Da wir nicht abschätzen können, ob unsere Eingaben von der Expertenkommission an den Bundestag weitergegeben werden, versenden wir in Kopie an den Umweltausschuss des Deutschen Bundestages, das Bundesumweltministerium (BMU), und das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi).

Bitte senden auch Sie noch ganz schnell eine Stellungnahme ab. Gerne verwenden Sie den von Andy Gheorghiu zur Verwendung gegebenen  Text: MUSTERSTELLUNGNAHME

Stellungnahmen zum Berichtsentwurf der Experten*innenkommission Fracking können bis zum 14. Juni, 10 Uhr MESZ, über das Kontaktformular und/oder per E-Mail an ptj-expkom-fracking@fz-juelich.de versandt werden.

Desweiteren empfehlen wir, die Stellungnahme auch gleich den Wahlkreisabgeordneten zukommen zu lassen. https://www.bundestag.de/abgeordnete

Auch die Initiativen Gegengasbohren nehmen Stellung.

Restrisiko
Die Fracking-Kommmission sieht im Bericht die wichtigen geowissenschaftlich-technischen Grundlagen als gegeben, um eine Entscheidung zum Fracking unkonventioneller Lagerstätten auf Basis gemäß § 13a des Wasserhaushaltsgesetzesim politischen Raum treffen zu können und empfiehlt den zuständigen politischen Gremien, eine solche Entscheidung umgehend zu treffen.
Auf ein Restrisiko wird abschließend hingewiesen, wobei die Kommission Forschung und Erprobung als mögliche Lösung dafür sieht, dieses zu vermindern – nochmal Erproben??? Im  Bericht kommt nicht einmal die wissenschaftlich belegte massive Klimaschädlichkeit von Methan um Tragen!

Aus der Schlussempfehlung des Kommissionsberichts:
„…die Entscheidung und der Einfluss darauf liegt beim Gesetzgeber und bei uns allen. „….schließlich bedürfe es eines gesellschafts-, wirtschafts- und klimapolitischen Abwägungs- und Entscheidungsprozesses, ob die Option von Fracking in unkonventionellen Lagerstätten in Betracht gezogen wird.–„

Ganz genau!
Lassen Sie uns das uns Mögliche beitragen, damit es eine vernünftige, zukunftstaugliche Entscheidung wird. Eine, die nicht lediglich auf geowissenschaftlich-technischen Erkenntnissen beruht, sondern ganz besonders die Auswirkungen auf Mensch, Natur und Umwelt, sowie die Einhaltung der Menschenrechte als Maßstab nimmt.

Auch konventionelle Gasförderung ist bereits an den Förderstätten ein irreversibler Eingriff in die Umwelt und eine Bedrohung der Gesundheit der ansässigen Bevölkerung und darüberhinaus. Dies zeigt der unten angefügte NDR-Bericht über das unlösbare Problem der Entsorgung von Lagerstättenwasser.

Das fossile Zeitalter ist dem Niedergang geweiht. Auch Erdgas muss im Boden bleiben. Dafür braucht es jetzt einen Ausstiegsplan und keineswegs eine Frackingerlaubnis.

Herzliche Grüße
Hilde Lindner-Hausner

 

www.abgefrackt.de
www.aarhus-konvention-initiative.deSpendenkonto Rechtshilfefonds

Umweltsorgen: Was passiert mit Lagerstättenwasser?
Bei der Erdgasförderung wird auch giftiges Lagerstättenwasser aus der Tiefe geholt. Wie sicher ist die Entsorgung?
https://www.ndr.de

Offener Brief Komplettes Frackingverbot als wirksame Maßnahme zur Reduzierung von Treibhausgasen – Urteil des BVerfG zum Klimaschutz

Logische Konsequenz #frackingstoppen #GasExit

Bereits in Kürze könnte der Bericht der Expertenkommission Fracking veröffentlicht werden.

Vorab und in Bezug auf das BVG-Urteil wurde ein gemeinsamer Öffener Brief vesandt.

Offener Brief per eMail

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

z. Hd. Frau Ministerin Schulze
Postfach 12 06 29
53048 Bonn

Bundesministerium der Finanzen Dienstsitz Berlin 
z. Hd. Herrn Minister Scholz

Wilhelmstraße 97
10117 Berlin

Komplettes Frackingverbot als wirksame Maßnahme zur Reduzierung von Treibhausgasen >>> Urteil des BVerfG zum Klimaschutz

Sehr geehrte Frau Ministerin Schulze,

Sehr geehrter Herr Minister Scholz,

aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) vom 29.04.2021 zum bestehenden Klimaschutzplan der Bundesregierung haben Sie noch für diese Legislaturperiode  ein neues Klimaschutzgesetz angekündigt, welches so auch von der Bundeskanzlerin Frau Dr. Merkel getragen wird (lt. t-online vom 30.04.2021).

Hierzu wollen Sie, Frau Ministerin, und Sie, Herr Minister, zügig einen Vorschlag für mehr Klimaschutz vorlegen.

Die Bundesregierung setzt bisher im Zuge der Umstellung auf eine Energieerzeugung mittels erneuerbarer Energien schwerpunktmäßig auf Erdgas als sog. Brückenenergie. Dieses ist aus unserer Sicht eine fatale Fehleinschätzung und priorisiert eine fossile Energie die hinsichtlich ihrer Klimaschädigung im günstigsten Fall nicht besser ist als andere fossile Energieträger (siehe weiter unten). Das deutsche Institut für Wirtschaftsforschung hat dazu vor kurzem das Hintergrundpapier „Am Klimaschutz vorbeigeplant – Klimawirkung, Bedarf und Infrastruktur von Erdgas in Deutschland veröffentlicht.“1

Erdgas, also Methan (CH4) ist deutlich klimaschädigender als Kohlendioxyd (CO2). Das GWP (Global Warming Potential) von fossilem Methan beträgt über einen Zeitraum vom 20 Jahren (GWP 20) 87, was eine fast 90fach höhere Klimaschädigung im Vergleich zu CO2 bedeutet[2]. CH4 wird zwar in einem Zeitraum von 12 -15 Jahren in der Atmosphäre abgebaut, bleibt dort aber weiterhin als CO2 wirksam. Die Betrachtung der Klimawirkung von Erdgas auf 20 Jahre ist deshalb stringent notwendig, weil es exakt der Zeitspanne entspricht, die uns zur Verhinderung der schlimmsten Erhöhung der Erderwärmung verbleibt.

Der, leider auch von der Bundesregierung, immer wieder benannte GWP 25 (auf 100 Jahre betrachtet) ist nicht nur nicht mehr aktuell, sondern auch nicht zielführend. Deswegen nicht zielführend, weil wir keine 100 Jahre mehr Zeit für die Umstellung auf erneuerbare Energien haben und darum heute entschieden handeln müssen.

Bei der Erdgas- und auch Erdölgewinnung sowie Aufbereitung wird, über die gesamte Prozesskette hinweg betrachtet, Methan in unterschiedlichen Größenordnungen freigesetzt. Hieraus resultiert, dass Erdgas eine ähnlich klimaschädigende Wirkung hat wie Kohle.

Erdgas per Fracking gewonnen, womöglich noch als Flüssigerdgas (LNG = liquefied natural gas) aus den USA nach Deutschland transportiert, ist sogar deutlich klimaschädigender als Braunkohle.[3] Auch hier spielt, über die gesamte Prozesskette betrachtet, die Methan-freisetzung eine wesentliche Rolle. Hinzu kommt der signifikante Energieaufwand für die Verflüssigung, den Transport und die Regasifizierung.

Erdgas ist aus vorgenannten Gründen keine geeignete Brückenenergie zur Erreichung der im Pariser Klimaschutzabkommen völkerrechtlich verbindlich vereinbarten Ziele. Wieviel Erdgas für wie lange noch genutzt werden kann muss deshalb auf der Grundlage der wissenschaftlichen Erkenntnisse kritisch debattiert werden und muss mit einem Ausstiegs-fahrplan versehen werden.

Eine erste und gute Möglichkeit, den Ausstieg aus der Nutzung von fossilem Erdgas und auch Erdöl zu beginnen, ist ein komplettes und dauerhaftes Frackingverbot zur Gewinnung von Erdgas und Erdöl in Deutschland in allen geologischen Schichten. Wir bitten Sie, dieses in dem von Ihnen in den Bundestag einzubringenden Gesetzentwurf entsprechend zu verankern.

Ein komplettes und dauerhaftes Frackingverbot trüge auch den Erkenntnissen mehrerer internationaler Institute über die negativen Auswirkungen von Fracking Rechnung. So heißt es bspw. im Abschlussbericht einer Studie des UN-Ausschusses für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (CESCR) über Fracking in Schiefergas in Argentinien[4]: „Der Ausschuss ist besorgt darüber, dass das Hydraulic Fracturing-Projekt den Verpflichtungen des Vertragsstaats zum Pariser Abkommen widerspricht – mit negativen Auswirkungen auf die globale Erwärmung und die wirtschaftlichen und sozialen Rechte der Weltbevölkerung und künftiger Generationen“.

Zur bisherigen Arbeit der Frackingkommission und den von ihr veröffentlichten Gutachten möchten wir in diesem Zusammenhang kurz anmerken, dass diese sich in wesentlichen Sachverhalten auf veraltete Gutachten beziehen, bzw. auch Daten zusammenführen, die zwangsläufig ein falsches Bild des Gefährdungspotentials der Frackingtechnik zeichnen. Gerne sind wir bereit, dieses detailliert anhand des Berichtes der Frackingkommission 2020 darzulegen.

§ 13a des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) beinhaltet zwar ein Frackingverbot in unkonven-tionellen Lagerstätten, jedoch nicht in allen geologischen Schichten. Gleichzeitig sind dort aber auch Ausnahmen definiert und eine Überprüfung dieses Verbotes in 2021 vorgesehen.

§ 13a des WHG ist insoweit zu ändern, dass:

Dieses bedeutet u. a.: Entfall der Absätze 2 bis 7 des § 13a WHG.

§ 13b ist entsprechend anzupassen

Darüber hinaus sind direkte und indirekte staatliche Investitionen in fossile Infrastruktur-maßnahmen gesetzlich zu verbieten. Vorhandene und sich in Planung befindliche Infrastruktur muss sich zudem einer Klimaschutzprüfung unter Betrachtung der kurz- und langfristigen Auswirkungen entlang der vollständigen Versorgungskette unterziehen und vereinbar sein mit den beschlossenen und verbindlichen Klimaschutzzielen.

[1] https://www.diw.de/documents/publikationen/73/diw_01.c.815872.de/diwkompakt_2021-166.pdf

[2] https://www.ipcc.ch/site/assets/uploads/2018/02/WG1AR5_Chapter08_FINAL.pdf

[3] Siehe u.a. https://data.oireachtas.ie/ie/oireachtas/committee/dail/32/joint_committee_on_climate_action/submissions/2019/2019-10-10_opening-statement-robert-w-howarth-ph-d-cornell-university_en.pdf

[4] https://tbinternet.ohchr.org/_layouts/treatybodyexternal/SessionDetails1.aspx?SessionID=1200&Lang=en

Mit freundlichen Grüßen

Die nachstehend benannten Inititativen/NGOs

Abgefrackt Bündnis Weidener Becken gegen Fracking

AG Erdgas Erdöl Fracking der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e. V.

Andy Gheorghiu Consulting

Arbeitskreis Fracking Braunschweiger Land

Berliner Wassertisch

BUND Kreisgruppe Rotenburg

BUND Kreisgruppe Verden

BUND-Regionalgruppe Münsterland

Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU)

Bürgerinitiative “Frack-loses Gasbohren im Landkreis Rotenburg”

Bürgerinitiative “Gegen Gasbohren am Schwielochsee”

Bürgerinitiative “Kein Fracking in der Heide”

Bürgerinitiative “No Fracking” im Erdgasfeld Völkersen

Bürgerinitiative Chimgauer Seenplatte gegen Gasbohren

Bürgerinitiative Fahner Höhe

Bürgerinitiative Flecken Langwedel gegen Gasbohren

Bürgerinitiative Frackingfreies Hessen

Bürgerinitiative für Gesundheit Hemslingen/Söhlingen

Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager e.V.

Bürgerinitiative Gegen Gasbohren (BIGG) Hamm

Bürgerinitiative Gegen Gasbohren Kleve

Bürgerinitiative Intschede Wesermarsch ohne Bohrtürme

Bürgerinitiative kein-frack-in-wf

Bürgerinitiative Lintler Geest gegen Gasbohren

Bürgerinitiative LK Oldenburg

Bürgerinitiative Rote Hand Thedinghausen/Achim

Bürgerinitiative Sauberer Umwelt & Energie Altmark

Bürgerinitiative Walle gegen GasBohren

Bürgerinitiative Wittorfer für Umwelt und Gesundheit (WUG e.V.)

BürgerInneninitiative Umweltschutz Uelzen

FEBID e.V.

GasExit Berlin

Gemeinnützige Umweltschutzverein pro grün e.V. Paderborn

IG Fracking-freies Artland e.V., Osnabrück

IG Gegen Gasbohren, Hamminkeln

IG Schönes Lünne

Interessengemeinschaft gegen Gasbohren im Tecklenburger Land (IGTL)

Kampagne #TschuessKohle, Hamburg

NABU Kreisverband Rotenburg

NABU Landesverband Niedersachsen

NaLaKiZu Bürgerstark

NoFracking Bodensee-Oberschwaben

Stop Fracking Bürgerinitiative Witten für sauberes Wasser

Unabhängige Bürgerinitiative Salzhausen (UBI Salzhausen)

WikiStade e.V.

“Wir gegen Fracking” Lüneburg – AG BUND Lüneburg

Gas-Exit – Bundesverfassungsgericht: Klimaschutzgesetz greift zu kurz – Verfassungsbeschwerden gegen das Klimaschutzgesetz teilweise erfolgreich –

Peitionsupdate 03.05.2021
Neuigkeit zur Petition
https://www.change.org/p/bundesumweltministerin-schulze-stoppen-sie-fracking/u/28986965

#GasExit ! – Bundesverfassungsgericht: Klimaschutzgesetz greift zu kurz

BVG-Beschluss stärkt die Rechte der jungen Generation

Liebe Unterstützer*innen!
Das macht doch Mut und Hoffnung und stärkt uns, beständig weiterzumachen.
Was beinhaltet der Beschluss, welche Auswirkungen hat er? Sehr eingängig beantwortet dies das Erklärvideo  (3.55 MIn) von Prof. Claudia Kemfert „Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist historisch. #klimaschutz ist ein Grundrecht“.

Logische Konsequenz
Die logische Konsequenz auf das BVG-Urteil Beschluss vom 24. März
kann doch nur das sofortige Erstellen eines Erdgasausstiegsplanes und der umgehende Stopp der „heimischen“ Gasförderung sein, und nicht zuletzt der dauerhafte Frackingbann. Das heißt, es dürfen keine neuen Förderlizenzen vergeben werden und es darf keine Ausförderung geben. Der Gedanke, Erdgas als fossile Übergangslösung für Kohle und Atom zu nutzen muss aufgegeben werden. Warum?  Es ist fossil! und keine Lösung und genau der Punkt auch im Beschluss: keiner kann absehen, wie lang das gehen soll, sicher über 2030 hinaus und ohne wirklichen Plan.

Bitte unterstützen Sie diese Petition gegen die Erteilung einer Gas-Fördergenehmigung in Oberbayern
Gegen die Gasbohrung in Halfing/Irlach

Der NDR kommentiert:  Ohrfeige für alle Regierenden

Aus dem Pressebericht des Bundesverfassungsgerichts vom 29.04.2021:
Verfassungsbeschwerden gegen das Klimaschutzgesetz teilweise erfolgreich „…Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass die Regelungen des Klimaschutzgesetzes vom 12. Dezember 2019 (Klimaschutzgesetz <KSG>) über die nationalen Klimaschutzziele und die bis zum Jahr 2030 zulässigen Jahresemissionsmengen insofern mit Grundrechten unvereinbar sind, als hinreichende Maßgaben für die weitere Emissionsreduktion ab dem Jahr 2031 fehlen. Im Übrigen wurden die Verfassungsbeschwerden zurückgewiesen….“

Man hat wieder mal zu kurz gedacht.  Diese „Schau mer mal-Mentalität“ verletze die  Freiheitsrechte der zum Teil noch sehr jungen Beschwerdeführenden, heißt es, und somit folglich doch die Freiheitsrechte aller?.  …“Die Vorschriften verschieben hohe Emissionsminderungslasten unumkehrbar auf Zeiträume nach 2030. Dass Treibhausgasemissionen gemindert werden müssen, folgt auch aus dem Grundgesetz…“

Pressekonferenz der Kläger:innen:
#Klimaklage#Bundesverfassungsgericht   Bundesverfassungsgericht zur Klimaklage | Video (Moderation Greenpeace mit den Kläger*nnen Mit dabei ist Rechtsanwältin Dr. Roda Verheyen. Frau Verheyen vertritt auch die Aarhus Konvention Initiative, welche für uns das  Fracking-Gutachten in Auftrag gab.

Gemeinsame Pressemitteilung von Germanwatch, Greenpeace und Protect the Planet
Historischer Erfolg für Klima-Verfassungsbeschwerde -Karlsruhe erklärt Klimaschutzgesetz teilweise für verfassungswidrig und stärkt Rechte der jungen Generation 

Das Urteil macht bewusst: Gut zu wissen, es gibt Rechte, Verträge, Konventionen … auf die wir uns berufen können und sollten: Grundgesetz, Völkerrecht,  Charta der Menschenrechte, Pariser Klimaschutzverträge, Unesco Welterbe, Aarhus Konvention (Umweltrecht)…

Abgefrackt ist mit der Aarhus Konvention Initiative   eng verbunden.
Deren Themen sind Programme und Pläne wie Netzentwickungspläne, Bundesverkehrswegeplan, Endlagersuche und Atommüllentsorgung, Braunkohletagebau, CO2-Verpressung oder der generell fehlende bundesweite „Fracking-Plan“.
„ Bei all diesen Plänen und Programmen hat die betroffene Öffentlichkeit nicht die ihr zustehenden Klagerechte.  Deutsche Gesetze verstoßen gegen rechtsverbindliches Völkerrecht.“
Bitte unterstützen Sie diese wichtige Arbeit mit einer Spende: Rechtshilfefonds der Aarhus Konvention Initiative

Was können wir tun? Weitermachen, was sonst?
Beste Grüße
Hilde Lindner-Hausner

Fracking-Verbot in Gefahr! Der Angriff hat begonnen

Vorab eine kurze Erklärung zum  Frackingverbot:
Wenn hier von Frackingverbot, so, wie es in Deutschland durch Gesetze seit 2017 geregelt ist, gespochen wird, ist das Hydraulik Fracturing in unkonventionellen Lagersätten gemeint. Fracking in konventionellen Lagerstätten ist bislang gar nicht verboten, das wurde unter Außerachtlassung unserer Forderung nicht  in das Gesetz aufgenommen.

Der Angriff auf das im Wasserhaushaltsgesetz ausgesprochene Frackingverbot hat begonnen.

– Studie Umweltauswirkungen von Fracking in Bezug auf Methanemissionen und Szenarien 
Das Ergebnis des jüngsten Auftrags an die Experenkommission  Fracking lässt Schlimmes erahnen:
Der Aufrag des Bundesforschungsministeriums an die Expertenkommission war, die Frage der Umweltauswirkungen von Fracking in Bezug auf Methanemissionen und Szenarien  zu ergründen, die Kommission beauftagte hierzu wiederum die Firma G.E.O.S GmbH. Die Ergebnisse dieser Studie  lassen darauf schließen, wohin die Reise geht. Sie decken sich keineswegs mit den Erkenntnissen renommierter Wissenschaftler, die sich dem Problem der Methanemissionen intensiv widmeten. Die Schlussfolgerung drängt sich auf, „… dass nun darauf hin gearbeitet wird, um die zu erwartende Empfehlung zur Aufgabe des Fracking-Verbots in Schieferlagen „wissenschaftlich“ zu untermauern…“

Weitere Info und Bewertung hierzu: Pressebericht  Methanemissionen werden überraschend niedrig eingeschätzt und ein ausführlicher Kommentar
(www.gegen-gasbohren.de)

Nun tritt auch schon das Bundeswirtschaftsministerium auf den Plan.
Das Frackingregelungspaket soll auf Grundlage des damaligen Entwurfs nach 4 Jahren neu bewertet werden.
Per Mail werden Verbände mit einem Termin von ca. 14 Tagen – 1. April – gebeten mitzuhelfen und einen Fragenkatalog Evaluierung Frackinggesetzgebung zu beantworten. Die Evaluierung soll die Erkenntnisse der Expertenkommission berücksichtigen.

Anmerkung hierzu:
Eine recht einseitige Angelegenheit. Hilfe wofür, wobei? völkerrechtskonforme und – wirksame Beteiligung der Öffentlichkeit wäre ein andres, akzeptables Mittel.

Der Termin 1.4.2021 soll uns allerdings nicht davon abhalten, eine Stellungnahme hinterher zu senden.

!!!WICHTIG und EILIG!!!
Jetzt gleich handeln! Stellungnahme an Bundes-Wirtschaftsministerium und -Umweltministerium absenden –  der Text  unserer Stellungnahme abgefrackt 30.03.2021 Evaluierung Frackingverbot kann gerne (kopieren und  in eine Mail einfügen)  übernommen werden.
(Dank an Andy Gheorghiu für den  weiteren Vorschlagstext)

 

Gasausstieg
Der dringend notwendige planvolle Gasausstieg – inklusive Ausstieg aus der „heimischen Förderung (Bernd Ebeling, Wendland) referiert beim Webinar :„Fossile Rohstoffe im Boden lassen: Warum die „heimische“ Förderung von Erdöl und Erdgas beendet werden muss“ hingegen wird hintangestellt, obwohl ausreichend bekannt und beschlossen ist, dass die fossilen Energieträger ersetzt werden müssen durch erneuerbare Energien.


Zur momentanan Situation:
Das Gegenteil vom Ausstieg ist der Fall, die fortschreitende Klimaveränderung wird ignoriert. z.B.:

-Das Land Niedersachsen
Geschenke für die Industrie
Im Eiltempo hat es der Ergas- und Erdölindustrie Millionen-Rabatte gewährt indem die Förderabgabe für Erdgas/Erdöl Niedersachsen für 2020 erstattet wird und für 10 Jahre auf ein Minimum reduziert wird. Protest von niedersächsischen Antifrackinginitiativen und anderen vor dem Landtag konnte den Beschluss nicht verhindern. Eind Beschwere dagegen ging an die EU-Kommission.

Desweiteren verkaufte die Niedersächsische Regierung eine Einigung  mit der Industrie, den Soizalpartnern und den Wasserverbänden als einen Erfolg um Schutz des Trinkwassers. Ein zweifelhafer Erfolg, denn es werde war keine neuen Bohrungen in Trinkwasserschutzgebieten mehr geben, Ablenkungsbohrungen sind jedoch
weiterhin erlaubt und alle bestehenden Bohrstellen haben Bestandsschutz und können ausgefördert werden.

-Das Land Schleswig-Holstein
nimmt Förderung des LNG-Terminals Brunsbüttel in den Landesentwicklungsplan auf.
Hierzu wurde die Sellungnahme des Klimabündnisses gegen LNG abgegeben und auf in der Aarhus Konvention völkerrechtlich geregeltes Beteiligungsrecht
verwiesen, welches auch Einzelpersonen bereits in dieser frühen Phase Zugang zu Gerichten gewährt und das Gutachen der Aarhus KonventionI Initiative
„Die Vereinbarkeit der rechlichen Rahmenbedingugen Deutschlands für Fracking mit der Aarhus Konvention“ ziitiert.

-Der Bundesfinanzminister – Die Bundesregierung
versuchte bekanntlich 2020 mit einem Deal sich bei Trump mit vielen LNG-Infrastuktur-Fördermillionen die USA-Akzeptanz von Nordsream 2 zu erkaufen.
Die Bundesregierung sowie auch die SPD-Fraktionsspitze waren offensichtlich in den umstrittenen Vorschlag von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) für einen Gas-Deal mit der US-Regierung von Donald Trump eingebunden. – schreibt T-Online https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/id_89445558/gas-deal-mit-usa-spd-und-kanzleramt-waren-wohl-in-scholz-plaene-eingeweiht.html


Was dagegen tun? – Was für den Gasausstieg tun!

Dies ist der hoffnungsvoller Auftakt für den diesjährigen Start der deutschen Antigasbewegung verstärkt in international koordiniert mit Aktionen auf den Plan zu treten, z.B.:

Weltwassertag Ende Gelände und TKKG  LNG – Brunsbüttel und weltweit
FridaysforFuture ExitGas 
Ende Gelände Pressemitteilung große Bündnis-Aktion im Sommer in Brunsbüttel am geplanten LNG-Standort.
Klimbündnis gegen LNG Heute Show Fracking-Gas in Brunsbüttel
Landwirte   Ich betreibe keinen Biohof um amerikanisches Frackinggas hindurchzuleiten

Gaswende!
Erdgas ist kein Brückenbrennstoff, um die Klimaziele zu erreichen – der erneute Gas-Lockin in die Fossilen – mit LNG und den Terminals und das Manifestieren der Ergasnutzung für viele Jahrzehnte über Projekte wie Nordsream 2, sowie allem, was es an Infrastrukur dazu braucht, muss verhindert, muss gestoppt werden. Stattdessen massiv die Erneuerbaren fördern!

Aktiv sein, auch von zuhause aus 
Online-Petitionen, Aktionen, Stellungnahmen, Konsultationen…:

-Frist: 08.04.2021 !  – Bitte unterzeichnen!
– Konsultation
EU-Kommission will Importleitungen fördern
Konsultation zur aktuellen Vorschlagsliste für Projekte von gemeinsamem Interesse Canidates for Projects of Common Interest Gas
Hieru gibt es eine Petition mit der man sich schnell an der Konsultation beteiligen kann: https://actionnetwork.org/letters/stop-fossil-gas – Bitte unterzeichnen!
Der Link zur Liste und zur EU-Konsultation selber

Petition „Bundestag: Verbot von Subventionen für fossile Energieträger und Neubau fossiler Infrasruktur“ (Dr. Reinhard Knof)

Deklaration  NO ROOM FOR GAS  bitte mitzeichnen!  https://klima-der-gerechtigkeit.de/2020/12/01/mit-vollgas-in-die-20er-jahre-erst-recht-noroomforgas/

Klima der Gerechtigkeit – Wie Rassismus und Kolonialismus die Klimakrise und den Klimaschutz prägen

International:

Namibia Okavango
Kein Ölbohren und Fracking in der einzigartigen schützenswerten Landschaft Namibias 
Ein Offener Brief (Andy Gheorghiu) von deuschen Gruppen und Organisationen an  Namibias Minister für Bergbau und Energie und Namibias Minister für Umwelt, Forstwirtschaft und Tourismus wurde versandt. Es geht darum, das Naturwelteerbe Okavango vor dem Zugriff  der kanadischen ReconAfrica Limited das sogenannte Kavango Basin zu erschließen zu schützen.https://www.nationalgeographic.com/animals/article/oil-gas-test-drilling-begins-namibia-okavango-region
https://www.n-tv.de/reise/Botswana-die-Schweiz-Afrikas-article77218.html
Die deusche KfW Bank sieht keine Gefährdung und will sich später wegen Finanzierung befinden.
„Fridays for Future“ in Afrika läuf Sturm gegen Ölsuche in Naturparadies am Okavango“

Grönland…

Argentinien …