Schäden durch Konkurse von Förder- und Service-Unternehmen Öl- u. Gas-Industrie

Bundestagswahl 24.09.2017 – Stand der Aarhus Beschwerde

Bei den Gegen-Fracking-Initiativen breitet sich zunehmend die Sorge über den Ausgang der Bundestagswahl aus.
Alles setzt zur Zeit auf Gaskraftwerke. Die Gier, die deutschen Gas- und Ölvorkommen zu fördern ist ganz deutlich erkennbar.
LNG – verflüssigtes Gas – zumeist gefrackt –  aus Übersee drängt nach Europa – Auch in Deutschland soll ein Hafen gebaut werden.
Wir hatten beim Beschluss des Frackingesetzes ja immer wieder erklärt, dass nach 2021 neu über Fracking in Deutschland entschieden wird.
Bis dahin sind schon 4 Erprobungsbohrungen möglich.
Dass wir dieses Gesetz als nicht völkerrechtskonform halten haben wir ja schon oft bekundet.

In rechtlicher Hinsicht gibt uns die kommende Beschwerde der Aarhus Konvention Initiative Hoffnung.
Im Newsletter https://www.change.org/p/fracking-komplett-verbieten-ausgfrackt-is/u/20449991 der ausgfrackt is – Petition wurde der Sachstand ja erläutert. Es wird vor der Beschwerde eine Klage vor einem deutschen Gericht brauchen, und diese wird sich auf die Netzausbauplanung beziehen.  Darüber gibt es auch Info im angefügten Rundbrief der BI WAA NAA.

Aus dem Newsletter der Aarhus Konvention Initiative Neues zum Umweltrecht – Rundbrief der Aarhus Konvention Initiative – 10.07.2017

1. Beschwerde gegen Pläne & Programme – Völkerrecht – Sachstand

Das neue Umweltrechtsbehelfsgesetz (UmwRG) ist seit 1. Juni 2017 in Kraft. Es gab – und gibt – viel Kritik von Umweltschutzverbänden. Auch die Aarhus Konvention Initiative hatte durch ihre Rechtsanwältin Frau Dr. Roda Verheyen eine Stellungnahme an das Bundesumweltministerium abgegeben. Den darin aufgeführten rechtlichen Mängeln in Bezug auf fehlende Klagerechte in einem frühen Stadium für Individuen wurde im neuen UmwRG nicht abgeholfen.

Um die Gefahr einer Zurückweisung der Beschwerde durch das Aarhus Komitee zu vermeiden, muss nun abgeklärt werden, welche Klagen gegen Pläne & Programme vor deutschen Gerichten eingereicht werden müssen, um sicher festzustellen, dass Individuen auch unter dem neuen UmwRG definitiv nicht klagen können. Das wird nun einige Zeit in Anspruch nehmen. Danach wird die Anwältin der Aarhus Konvention Initiative die Beschwerde einreichen.

Natürlich ist es völlig klar, dass Individuen auch unter dem neuen UmwRG nicht gegen Pläne & Programme klagen können. Das geht aus dem Gesetzestext hervor. Aber nach übereinstimmender Einschätzung der Rechtsberater der Aarhus Konvention Initiative verfährt das Aarhus Komitee inzwischen auch bei Individuen strikt nach seinem Reglement „Alle heimischen rechtlichen Mittel müssen ausgeschöpft werden“. Deshalb muss die Aarhus Konvention Initiative nun diesen finanziell belastenden Weg gehen.

Das bereits gesammelte Geld ist für die Aarhus Beschwerden gegen „Pläne & Programme“ sowie für die damit im Zusammenhang stehende Beschwerde gegen Fracking und das dazugehörige Gutachten vom Ökobüro Wien eingeplant. Dieser langwierige Prozess für mehr Rechte für Individuen wird zuverlässig durchgeführt werden.

Was jetzt fehlt, sind die Finanzen für die Klageeinreichungen vor deutschen Gerichten. Sonja Schuhmacher vom Bündnis Abgefrackt hatte deswegen bereits erneut zum Sammeln aufgerufen. Ein Betrag von knapp 1000 Euro ist bereits da. Das wird aber nicht reichen. Genaue Kosten sind derzeit leider nicht abzuschätzen. Klar ist nur, dass es nicht „soo“ teuer werden wird, weil voraussichtlich „nur“ die Gerichtsgebühren und die nötigen Anwaltskosten anfallen werden. Die Aarhus Konvention Initiative bittet weiter um Ihre Unterstützung.

Das muss nun zusätzlich finanziert werden – bitte spendet und sammelt weiterhin Spenden hierfür. Das ist unsere Chance, Fracking zu verhindern.
Für unser besseres Umweltrecht
Aarhus Konvention Initiative – Umweltrecht endlich umsetzen!
Unsere Klagen dafür kosten Geld.

Rechtshilfefonds
Brigitte Artmann Aarhus Konvention
IBAN: DE48780500000222354185
BIC: BYLADEM1HOF

Rechtshilfefonds-Treuhandkonto
Aarhus-Beschwerde
IBAN DE58 2008 0000 0404 6444 01
BIC: DRESDEFF200 Commerzbank AG

Spenden über PayPal: An Freunde verschicken für Spender kostenlos.
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aarhus-konvention-initiative@gmx.de

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Am 11. Februar trat das Frackinggesetz in Kraft – es darf gefrackt werden

Veröffentlichung 13.02.2017:
Stellungnahme von Abgefrackt Bündnis Weidener Becken zur Situation nach Inkrafttreten des zweiten Teils des Frackinggesetzes am 11. Februar 2017

Das Gesetz:
Das inkraftgetretene Frackingregelungspaket erlaubt Tightgasfracking und ermöglicht 4 Erprobungsbohrungen in Schiefer-, Ton- oder Mergelgestein oder Kohle-Flözgestein.
Der Bundestag entscheidet 2021 erneut über Fracking.

Weidener Becken:
Die Aufsuchungslizenz für das Weidener Becken scheint vom Tisch, von einem Antrag auf Lizenzverlängerung oder einem Neuantrag ist nach wie vor nichts bekannt.
Durch die Vergabe der Aufsuchungslizenz für das Weidener Becken mussten wir uns in der Region mit dem Thema Fracking beschäftigen, jedoch sehen wir es nicht nur als regionale Aufgabe, sondern als grundsätzliche Aufgabe an, sich für den Schutz vor dessen Auswirkungen einzusetzen. Wir wollen vor Fracking geschützt sein, und dies kann uns nur ein komplettes Frackingverbot bringen.

Erprobungsbohrungen:
Presseberichte, dass kein Bundesland einer Erprobungsbohrung zustimmen will beruhigen allgemein. Zweifel ist jedoch angesagt. Welche rechtliche Verbindlichkeit haben  diese Versprechungen? Wie sieht es nach den Wahlen damit aus? Wie wird der Bundestag 2021 entscheiden?

Wer’s genau betrachtet stellt fest, dieses Gesetz reicht einfach nicht aus.

Was es braucht ist: Ein Plan und echte Bürgerbeteiligung
Wir sehen es als erforderlich einen Plan, ein Programm zur Öl- Gasförderung in Deutschland unter Beteiligung der Bürgerinnen inkl. dem  Zugang zu Gerichten wenn noch alle Optionen offen sind, zu erstellen. Die im Auftrag der Aarhus Konvention Initiative von Frau Rechtsanwältin Dr.  Roda Verheyens verfasste Stellungnahme zum Umweltrechtsbehelfsgesetz beschreibt die Gesetzesverstoesse bei der Oeffentlichkeitsbeteiligung. Dass es eine Korrektur geben wird, davon können wir aber aufgrund der wieder nicht ausreichenden Änderung des Umweltrechtsbehelfsgesetzes nicht ausgehen. Deutschland musste wegen eines EUGH-Urteils nachbessern,  die Aarhus Konvention war nicht ausreichend umgesetzt worden. Im Falle eines Vertragsverletzungsverfahrens drohen hohe Geldstrafen.  Deshalb will Abgefrackt als Partner der  Aarhus Konvention Initiative  nun die Umsetzung unserer Forderungen mit der Beschwerde vor der UN in Genf erwirken.

Hierzu ein Statement der Sprecherin und Klägerin der Aarhus Konvention Initiative:
Stellungnahme der Aarhus Konvention Initiative  www.aarhus-konvention-initiative.de vertreten durch Brigitte Artmann:

„Das Fracking-Erlaubnis-Gesetz wurde beschlossen. Die Aarhus Konvention Initiative wird nun die Beschwerde gegen das Fracking-Gesetz einreichen, sobald das Gutachten des Ökobüro Wien final fertig gestellt ist. Da ich weiß, auf welch hohem Niveau die Rechtsberater des Ökobüro Wien und unsere Rechtsanwältin arbeiten, sehe ich sowohl der Fracking-Beschwerde als auch der Beschwerde gegen das Umweltrechtsbehelfsgesetz gelassen und mit Freude entgegen“.

Brigitte Artmann hat die Beschwerden gegen Hinkley Point C und Temelin gewonnen. Es wird einen gesonderten Rechtshilfefonds für nötige Klagen vor Gerichten geben, falls die betroffenen Staaten Großbritannien, Deutschland und Tschechien nicht freiwillig reagieren werden.

Erst vor kurzem hat die Aarhus Konvention Initiative eine neue Beschwerde wegen der Laufzeitverlängerung des 30 Jahre alten tschechischen AKW Dukovany vor dem Aarhus Komitee zusammen mit NGO aus Österreich und Tschechien eingereicht.

Viele Grüße – ausgfrackt is
V.i.S.d.P.: Hilde Lindner-Hausner
www.abgefrackt.de

pdf:
StellungnahmeUmweltrechtsbehelfsgesetz  http://aarhus-konvention-initiative.de/wortpresse/wp-content/uploads/2016/05/PDF_Stgn_UmwRG_Final-1.pdf
Mitteilung zum Inkrafttreten des Fracking-Gesetzes am 11.02.2017 und Statement AKI 13.02.2017 final

Presse:
http://www.noz.de/deutschland-welt/wirtschaft/artikel/849022/schiefergas-laender-wollen-keine-fracking-probebohrungen-1 Grüne: Geld in Krebsforschung stecken Schiefergas: Länder wollen keine Fracking-Probebohrungen

http://taz.de/Fracking-Regelungen-treten-in-Kraft/!5383227/ Fracking-Regelungen treten in Kraft Bundesländer gegen Probebohrungen (auch Kommentar!)

Abgefrackt auf der Landespolitikseite!
https://www.onetz.de/weiden-in-der-oberpfalz/vermischtes/klage-gegen-neues-fracking-gesetz-buendnis-weidener-becken-will-gegen-neues-fracking-gesetz-klagen-d1729772.html
Klage gegen neues Fracking-Gesetz Bündnis „Weidener Becken“ will gegen neues Fracking-Gesetz klagen
Dieser Bericht mag nicht alles so bringen, wie gesagt, beschrieben, benannt…Zusammenhänge und Rückschlüsse vielleicht nicht ganz so dargestellt, wie sie sind. Ein sehr komplexes Thema. Dennoch ein Bericht zur rechten Zeit mit den wichtigen Aussagen, dass Abgefrackt nicht aufgibt und mehr will und deshalb die Aarhus Klage unterstützt.

Natürlich geht es weiter: Ölförderung Im Nordwesten wird gebohrt Der wieder gestiegene Ölpreis zeigt Wirkung: Rohstoffkonzerne starten neue Bohr-Projekte
http://www.nwzonline.de/wirtschaft/im-nordwesten-wird-gebohrt_a_31,2,1593725904.html

Stand 09.02.2017
Es ist nichts bekannt, dass ein Antrag auf Verlängerung der Aufsuchungslizenz für das Weidener Becken gestellt worden wäre. Ob wir allerdings davon erfahren würden, wenn wieder ein Lizenzantrag gestellt wird, ist fraglich. Das Fracking-Regelungspaket erlangt am 11. Februar mit dem Inkrafttreten des wasserechtlichen Teils seine volle Wirksamkeit. Das Land Nordrheinwestfalen reagiert mit der Nichtverlängerung von Aufsuchungslizenzen für Gebiete mit Vorkommen, die per Fracking gefördert werden könnten. Man wird sehen, wie die Auswahl der 4 Erprobungsbohrungen, die das Gehttp://www.noz.de/deutschland-welt/wirtschaft/artikel/849022/schiefergas-laender-wollen-keine-fracking-probebohrungen-1setz dann zum Zwecke der Forschung erlaubt, abläuft.

 


Wir freun uns, dass dem Vernehmen nach bislang weder ein Verlängerungsantrag noch ein Neuantrag gestellt wurde.
Die Lizenz war vor 3 Jahren insgeheim an Rose Petroleum vergeben worden, denn  die regionalen Behörden, geschweige denn die Öffentlichkeit wurden über die Linzenzerteilung informiert- geschweigedenn über die Beantragung.  Wie würde das jetzt ablaufen – würden wir davon erfahren?

Um vor Fracking wirklich sicher zu sein, muss es komplett verboten werden.
Die Fracking-Klage der Aarhus Konvention Initiative ist die Chance, ein Frackingverbot zu erwirken.

 

Wer schmückt sich noch gern mit einem Claim in Deutschland, wenn von hier aus mit einer Völkerrechtsklage zu rechnen ist? – bislang Kein Antrag auf Lizenzverlängerung von Rose Petroleum

Wir haben Rose Petroleum mit ihrer Firma Naab Energy wohl verschreckt – wer schmückt sich noch gern mit einem Claim in Deutschland, wenn von hier aus mit einer Völkerrechtsklage zu rechnen ist?

Der BR berichtet – sie fragten beim bayr. Wirtschaftsministerium wegen der Ende Januar auslaufenden Aufsuchungs-Lizenz für das Weidener Becken nach. Man gehe momentan nicht davon aus, dass Rose Petroleum die Lizenz verlängert. Lizenzanträge von anderer Seite liegen derzeit nicht vor.Wir lagen richtig, uns aufzustellen und von Anfang ein Frackingverbot zu fordern.
Wir machten deutlich, dass wir die Aktivitäten von Rose Petroleum  im Weidener Becken äußerst kritisch verfolgen und frühzeitig vor seismischer Aufsuchung warnten und Grundstückseigentümer aufriefen, keine Erlaubnis hierfür zu geben.Wir schauten über unseren Horizont und engagierten uns bundesweit – (die Petition ausgfrackt is,  Kontakt zu den Intiativen Gegengasbohren… – )

Der entscheidende Schritt dürfte gewesen sein, als wir uns an die Aarhus Konvention Initiative wendeten. Das von der Bundesregierung erlassene Frackinggesetz tritt dieser Tage in Kraft. Ein von der Aarhus Konvention Initiative – auch mit  Euren Spenden –  beauftragtes Gutachten wird die Grundlage für eine Klage vor den Vereinten Nationen in Genf wegen Nichteinhaltung des Völkerrechts der UN Aarhus Konvention sein.
Das Ziel ist es, einen Plan für Öl- und Gas-Suche und eine dazugehörige Strategische Umweltprüfung bei Fracking zu erhalten, dafür wurde ein Rechtsgutachten beim Ökobüro Wien in Auftrag gegeben.

Jetzt sich zurücklehnen und meinen – es ist ausgestanden? – Um wirklich sicher zu sein gehört Fracking geächtet und zwar weltweit. Und außerdem müssen die Fossilen im Boden bleiben, sonst wird das nichts mit dem Klimaschutz.

Viele Grüße – ausgfrackt is
Hilde Lindner-Hausner

P.S.: Anmerkung – Meine mich richtig zu erinnern, dass Herr Dr. Holzförster vom Geozentrum an der Kontinentalen Tiefbohrung (KTB) in Windischeschenbach bereits 2014 uns gegenüber bei einem Besuch dort auch äußerte, dass man von oben betrachtet immer nur vermuten könne und  erst dann genau wisse, welche Bodenschätze vorhanden sind, wenn man nachgeschaut hat.


Erkundungslizenz läuft aus
Fracking in der Oberpfalz vom Tisch

gfrackt is gfrackt – Ab 11. Februar ist der Weg für Fracking-Erprobungsbohrungen frei

Für Mutter Erde macht es keinen Unterschied ob  sie „nur????“ zur  Erprobung gefrackt wird. (mehr …)