Grenzüberschreitende Beteiligung: Edgasförderung im Feld N05-A im niederländischen Teil der Nordsee / ONE-Dyas B.V.

Bitte beteiligen bis einschließlich 19.09.2019
online: https://respons.itera.nl/Formulier/Gaswinning%20N05-A

weitere Links zum Vorhaben bzw. Öffentlichkeitsverfahren:
https://www.gemsnordsee.de/nachrichten/erster-konsultiering-abgeschlossen/#more-154
https://www.gemsnordsee.de/nachrichten/oeffentlichkeitsbesprechungen/#more-586
https://uvp.niedersachsen.de/trefferanzeige?docuuid=6DF96D81-7D39-4A41-88E9-2434EE9DEF6E&plugid=/ingrid-group:ige-iplug-ni&docid=6DF96D81-7D39-4A41-88E9-2434EE9DEF6E

Petitionsupdate: #Fracking jetzt verbieten – Frau Bundeskanzlerin! Das Gebot der Stunde

Neuigkeit zur Petition     Mailaktion an Kanzlerin Merkel

https://www.change.org/p/bundesumweltministerin-schulze-stoppen-sie-fracking/u/24837367

18. Juli 2019 —
Liebe Damen und Herren,
viel Zeit verbringen wir mit der Teilnahme an Konsultationen, beim Schreiben von Stellungnahmen, Einwendungen, oft auch in dem Wissen, dass diese Arbeit ohne rechtliche Auswirkung sein wird. Wir machen es trotzdem, denn wir hoffen auf Vernunft und politische Auswirkung.
Wir machen es auch mit dem Hinweis auf unser Völkerrecht, das in der Aarhus Konvention vertraglich bindend für die Bürger_innen der Mitgliedstaaten festgelegt wurde – und – wir werden nicht müde, die Einhaltung unseres Rechtes immer wieder einzufordern.

Vor kurzem gab es die Möglichkeit Stellung zu nehmen zum Bericht der Expertenkommission-Fracking (ExpKom-Fracking). Auch hier gab es keine ausreichende Öffentlichkeitsbeteiligung. So gab es keine rechtswirksame Beteiligung, keine Transparenz und keine Information über die Konsequenz und Auswirkung einer abgegebenen Stellungnahme. Mangels aktiver allgemeiner Bekanntmachung war eine Beteiligung, wie schon so oft, eher dem Zufall überlassen. Im §13a Wasserhaushaltsgesetz (WHG) wurde die Einsetzung und die Aufgabe dieser Expertenkommission festgelegt. Auch die Fristen für die Berichte an den Bundestag, sowie die Möglichkeit zur Stellungnahme. Der Gesetzgeber versäumte es allerdings, die Modalitäten hierfür festzulegen.

Eine Aarhus-konforme Regelung durch den Deutschen Bundestag ist hier also dringend nötig! – Der Bundesregierung, dem Deutschen Bundestag ist dieser Mangel deutlich zu machen. Bislang blieben BMU, BMWi, BMBF ihre Antwort hierzu schuldig.

Es gibt bislang weder Anträge für eine derartige Fracking-Erprobungsmaßnahme und es zeigte bislang auch kein Bundesland die Bereitschaft Erprobungsmaßnahmen zuzulassen. Der Deutsche Bundestag überprüft 2021 die Angemessenheit des Frackingverbotes nach § 13a (1) des WHG. Grundlage hierfür werden die zwei noch folgenden Berichte der Expertenkommission sein.

Fracking ist höchst umwelt- und klimaschädlich. Jetzt wäre die Möglichkeit für eine Kehrtwende, Fracking sicher verbieten, anstatt das Risiko einzugehen, dass es 2021 legitimiert wird.

Fordern Sie mit uns #Fracking jetzt verbieten –  senden Sie eine Email
an Frau Bundeskanzlerin Merkel  – benützen Sie gerne den nachfolgenden Text – Namen nicht vergessen!

Bundeskanzleramt
Bundeskanzlerin
Angela Merkel
Willy-Brandt-Straße 1
10557 Berlin

internetpost@bpa.bund.de

#Fracking jetzt verbieten – Verbieten Sie Fracking jetzt, Frau Bundeskanzlerin!

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin!

Die Expertenkommission-Fracking (ExpKom-Fracking) legte dem Deutschen Bundestag am 30. Juni ihren Bericht gemäß §13a Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vor.

Ich begrüße, dass der Gesetzgeber hier eine Beteiligung der Öffentlichkeit durch vorherige Stellungnahme vorsah. Jedoch stelle ich fest, dass mangels aktiver ausreichender öffentlicher Bekanntmachung eine Beteiligung eher vom Zufall abhing. Eine Bemerkung auf der Webseite der Expertenkommission lässt darauf schließen, dass die Stellungnahmen dem Bericht nicht beigefügt wurden, der Deutsche Bundestag infolgedessen keine Kenntnis von der Sicht der Öffentlichkeit erhielt.

Dieser Umstand lässt sich nur damit erklären, dass die Öffentlichkeitsbeteiligung in §13a Wasserhaushaltsgesetz (WHG) nicht geregelt wurde. Womöglich ein Versäumnis?

Wir bitten Sie eindringlich, im WHG diesbezüglich eine Öffentlichkeitsbeteiligung zu regeln, die desweiteren den Anforderungen der Aarhus Konvention entspricht.

Dem Expertenbericht ist zudem zu entnehmen, dass von Anträgen für Erprobungsmaßnahmen nach § 13a WHG bislang nichts bekannt sei. Bislang habe auch noch kein Bundesland die Bereitschaft dafür, eine derartige Fracking-Erprobungsmaßnahme zuzulassen, gezeigt. Der Deutsche Bundestag überprüft 2021 die Angemessenheit des Frackingverbotes nach § 13a (1) WHG.
Grundlage hierfür werden die zwei noch folgenden jährlichen Berichte der Expertenkommission sein.

Statt einer möglichen allgemeinen Legitimierung von Fracking in 2021 fordere ich eindringlich, diesem höchst riskanten Verfahren, bereits jetzt mit der Streichung dieser Ausnahmeregelungen ein dauerhaftes allgemeines Verbot auszusprechen.

Anbetrachts des nahenden klimaschutzbedingten Aus für die Fossilen Energieträger, sehe ich es als Gebot der Stunde Fracking zu bannen. Bitte treffen Sie, Frau Bundeskanzlerin, hierfür die gesetzliche Grundlage.

Da die Rechtsstudie „Die Vereinbarkeit der rechtlichen Rahmenbedingungen Deutschlands für Fracking mit der Aarhus Konvention“ gravierende Mängel aufzeigt, bitten ich Sie, für eine Klärung der Rechtslage zu sorgen und schon aufgrund dieser Situation einen sofortigen Stopp jeglicher Fracking-Tätigkeit zu veranlassen.

Mit freundlichen Grüßen

Name
Anschrift

Liebe Unterstützer_innen,
bitte verbreiten Sie unsere Petition, mailen, teilen, posten Sie.
Fracking muss gebannt werden, lassen Sie uns im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten alles versuchen, um dies zu erreichen!

Der anhängende Pressebericht „Tausende Fische in der schwarzen Elster erstickt“ zeigt, dass es einfach wichtig ist, wachsam zu sein, bereits aktiv zu werden, bevor es zu Baumaßnahmen kommt, deren mögliche Auswirkungen irreversibel wichtigstes Lebensgut vernichten.

Herzlichen Dank
Hilde Lindner-Hausner

www.abgefrackt.de

www.aarhus-konvention-initiative.de

#Stop!LNG-Pipeline Brunsbüttel Eilt! Einwendungsverfahren Leitungen Brunsbüttel: ETL 180 und ETL 185 – FRIST für EINGANG 01.08.22!

Einwendungsverfahren Anschlussleitungen Brunsbüttel: ETL 180 und ETL 185 – FRIST für EINGANG 01.08.

wer zu den LNG-Anschlussleitungen eine Stellungnahme (Textvorlage kann verwendet werden) abgeben möchte, und dies zeitlich auch noch schafft:
Es sind zwei willkürlich getrennte Verfahren, das ist einer der Kritikpunkt,  Es gab keine Umweltverträglichkeitsprüfung wegen des LNG-Beschleunigungsgesetzes….
Desweiteren informiert Euch gerne über die Kritikpunkte zu den LNG-Terminals und der dazugehörigen Infrastruktur.

Einsenden an:
An das
Ministerium für Energiewende,
Klimaschutz, Umwelt und Natur des
Landes Schleswig-Holstein
Amt für Planfeststellung Energie
Mercatorstraße 3
24106 Kiel
Per Fax: 0431 988 8841
Per E-Mail: posteingang@afpe.landsh.de

https://www.amt-geest-und-marsch-suedholstein.de/veroeffentlichung/amt/bekanntmachung/2022-07-11-planfeststellungsverfahren-nach-ssss-43-ff-enwg-fuer-den-neubau-der-energietransportleitung-etl-180-1-abschnitt-vom-geplanten-lng-terminal-brunsbuettel-bis-zum-anschluss-die-vorhandenen-leitungen-etl
https://planfeststellung.bob-sh.de/verfahren/lng-etl185/public/detail

Für abgefrackt wurde folgende beide Einzeleinwendung abgegeben.
Einwendung Stellungnahme_ETL180_Brunsbüttel Abgfr
Einwendung Stellungnahme_ETL185_Brunsbüttel Abgfr

Sofern Eilige es noch schaffen, ihre Einwendung bis einschließlich 1. August 2022 abzuseden.
Der Textvorlagen (es ist ein Vorschlagstext der DUH (Deutsche Umwelthilfe) mit Einfügungen )können gerne, auch abgeändert,  verwendet werden. Nicht vergessewn, beide Dokumente, z.B. einer Mail abzusenden.
Sofern Eilige es noch schaffen, ihre Einwendung bis einschließlich 1. August 2022 abzuseden.

 

Einwendung Raumordnungsverfahren LNG-Pipeline ETL 180 von Brunsbüttel nach Hetlingen bzw. Stade   vom 1.06.2019

NEUIGKEIT ZUR PETITION

#StopLNG-Pipeline Brunsbüttel Eilt! Einwendungsfrist 20. Juni!

ttps://www.change.org/p/bundesumweltministerin-schulze-stoppen-sie-fracking/u/24719475
Abgefrackt ist Mitglied des Klimabündnisses gegen LNG — der nachfolgende Text sammt u. a. aus diesem Bündnis und kann gerne als persönlicher Einwendungstext verwendet werden.

 

Einwendungstextvorschlag
Name
Anschrift

 

Per E-Mail: raumordnungsverfahren@im.landsh.de

An das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration Schleswig-Holstein

Stellungnahme  zum Neubau der Erdgastransportleitung ETL 180 Brunsbüttel – Hetlingen/Stade
https://bolapla-sh.de/verfahren/ca524736-3f22-11e9-9a68-0050569710bc/public/detail

Sehr geehrte Damen und Herren,
das Raumordnungsverfahren zur Errichung einer Erdgastransportleitung ETL 180 von Brunsbüttel nach Hetlingen bzw. Stadte ist unzulässig und sofort  einzustellen.

Meine Stellungnahme/Eingabe begründe ich wie folgt:

Die Erdgastransportleitung soll den geplanten LNG-Terminal in Brunsbüttel an das Pipelinenetz anschließen, um die vom zukünftigen LNG-Terminal bereitgestellten Erdgasmengen dem deutschen Marktgebiet zur Verfügung stellen zu können.

Ich fühle ich mich von den Plänen zur Schaffung einer LNG-Infrastruktur – brisant  betroffen,  denn es ist eine Entscheidung  über die Nutzung fossilen Gases in besonderer Form und besonderen Bedingungen,  wegweisend für die nächsten Jahrzehnte, die alle Bürger_innen betrifft.  Das  Klimabündnis gegen LNG  hat in detaillierten Stellungnahmen   dargelegt, dass das LNG-Terminal Brunsbüttel klimapolitisch und ökonomisch nicht tragbar ist.  .[1]

 

Heute geschaffene Gasinfrastruktur hat eine ökonomische Lebenszeit von 35 – 45 Jahren. Die anstehenden Investitionsentscheidungen sollen also exakt für die Zeiträume erfolgen, in denen auf Grund des fortschreitenden Klimawandels eine radikale Abkehr von fossilen Brennstoffen unumgänglich ist. Zwar behaupten die Investoren irgendwann und irgendwie auf nicht-fossile Energieträger umzustellen, doch gibt es keinerlei konkrete Pläne ab welchem Jahr und in welcher Art und Weise umgestellt werden soll.

 

Bis spätestens 2050 müssen Schleswig-Holstein, Deutschland und Europa vollständig dekarbonisiert sein!  Eine frühere Erreichung dieses Ziel sollte unbedingt angestrebt werden!
Der Ausbau von Infrastrukturen für den Import von Erdgas wie Pipelines oder LNG-Terminals muss deshalb unbedingt verhindert werden. Damit werden sowohl das Entstehen von Lock-In-Effekten[2] bei der Nutzung fossiler Energieträger als auch Fehlinvestitionen in verlorene Vermögenswerte vermieden. Das gilt es besonders dann zu berücksichtigen, wenn zur Finanzierung öffentliche Mittel verwendet werden sollen und darüber hinaus das nachweislich klima- und umweltfeindliche US Frackinggas importiert werden soll.[3]

 

Der Bau des LNG-Terminals in Brunsbüttel ist zusätzlich nicht mit geltendem Störfallbetriebe-Recht vereinbar. Das Fracking-Gas-Import-Terminal soll in unmittelbarer Nähe zu kritischer Infrastruktur errichtet werden. Für Details verweise ich auf das von der DUH beauftragte Gutachten[4]. Auch die für die nukleare Sicherheit zuständige Bundesministerin hat erhebliche Zweifel an der Zulässigkeit des LNG-Terminals angemeldet und die Beachtung der im DUH-Gutachten vorgebrachten Argumente eingefordert. Die DUH hat auch bereits angekündigt gegen den Bau des LNG Terminals zu klagen.

Die im Punkt 7 : Sicherheit von Gasfernleitungen  des Antrags des Fernleitungsnetzbetreibers GASUNIE  geschilderten Schadenseintrittsmöglichkeiten bei  Gashochdruckleitungen und die verharmlosenden Angaben zur schädliche Auswirkung auf die Umwelt,auf das Klima, beruhigen mich keineswegs.


Meines  Wissens führt Erdgas in Pipelines  nicht ausschließlich Methan, sondern immer auch andere Stoffe, Schadstoffe, mit sich.  Ob diese bei der Verflüssigung zu LNG alle herausgefiltert werden, vermag ich nicht zu beurteilen.  Aus Berichten aus den USA weiß ich, dass man davon ausgehen kann,
dass  jede Erdgasleitung Leckagen hat.
Ich zitiere:

7.2 Bemerkungen zu Schadensmöglichkeiten an Gasleitungen
Eine Kontamination von Boden und Grundwasser als Folge von Gasleckagen kann auf Grund der nicht Wasser gefährdenden Eigenschaften des transportierten Gases ausgeschlossen werden. Das im Schadensfall austretende Gas verflüchtigt sich innerhalb kurzer Zeiträume in die Atmosphäre.

Nimmt der Antragsteller das Verflüchtigen des ausgetretenen Klimakillers Methans – als außerberachtzulassende Nebenerscheinung? Gerade ein Gasnetzbetreiber sollte um die höchstklimagefährdende Wirkung Methans wissen.  Für Gasunie scheint der Methanaustritt damit erliedigt zu sein, wenn es sich in die Atmosphäre verflüchtigt. Ja was tut Methan denn in der Atmosphäre — man möchte meinen, der Antragsteller hat noch nichts von Treibhausgaseffekt und Erderhitzung gehört.  Die hier geschilderte Erkenntnis ist nicht gerade vertrauenserweckend.

Die Erklärungen zu den weiteren geschilderten Schadensszenarien, so auch Schäden durch Einwirkung Dritte stehen dem nicht nach, sie erwecken bei mir das Gefühl der Verharmlosung von Terroranschlägen.

Mangels Zulässigkeit des LNG-Terminals verbietet sich natürlich auch jegliche Planung für eine Pipelineanbindung. Diese Pipeline befindet sich bereits im Raumordnungsverfahren, obwohl die Verordnung zur Regelung der Finanzierung erst am 07.06.2019 beschlossen wurde und meines Wissens noch gar nicht in Kraft ist (www.bgbl.de).

LNG ist kein Gewinn und keine Hilfe, kein Weg aus der Klimakatastrophe.  Weder der angeführte Vorteil der Diversifizierung , noch die gelobte Verbesserung der Luft in den Häfen  durch LNG sind bei genauerem Hinsehn das, weswegen sie gepriesen werden.

Nur eine dezentrale Energieversorung mit regionaler Wertschöpfung ist wirklich vielfäfltig und nur sie kann aus Abhängigkeit  und politischer  Verpflichtung führen.

Angepriesene  sauberere Luft vor Ort, heißt nicht gleichzeitig keine Emissionen und keine schädlichen Auswirkungen.  Die Vorkettenemissionen der Gasförderung insbesondere bei Fracking, der  Methanschlupf und vieles mehr werden auf Kosten der Gesundheit der Menschen an den Förderstellen  und auf Kosten des Weltklimas ausgeblendet und geschönte Ausdrücke  verschleiern diese Auswirkungen und fördern den Trugschluss vom sauberen Übergangsbrennstoff.

Auch der Verweis, dass diese Struktur der Produktion und Einspeisung von sogenanntem grünen Gas und Wasserstoff dienen würde, kann meine Zweifel nicht nehmen, denn dazu müsste es gleichzeitig einen beschlossenen Erdgas-Ausstiegsplan geben.  Es ist zu befürchten, dass mit LNG fossiles Gas  noch eine lange Zukunft hat, anstatt es im Boden zu lassen wird es in „neuer“  (so neu ist Flüssiggas nicht) Form als Novum beworben. Das können und dürfen wir uns nicht leisten.

Ich fordere daher die sofortige Einstellung des Raumordnungsverfahrens für die Erdgastransportleitung von Brunsbüttel nach Hettlingen/Stade, sowie einen Ausstiegsplan aus fossilem Gas.

Zudem bin ich der Ansicht, dass eine Öffentlichkeitsbeteiligung nach den Kriterien der Aarhus Konvention rechtsverbindlich durchzuführen ist. Die von Ihnen durchgeführte Beteiligung sehe ich als nicht völkerrechtskonform.

Mit  freundlichen Grüßen

(Name..)

[2] Wirtschaftslehre. „Lock-in-Effekt“. http://www.wirtschafts-lehre.de/lock-in-effekt.html

[3]Concerned Health Professionals of New York. „Compendiumof Scientific, Medical, and Media FindingsDemonstratingRisks and Harms of Fracking (theCompendium)“. 5th Edition. March 2018. Link: http://concernedhealthny.org/compendium/

EU Commission. „Technical workshop on publichealthimpacts and risksresultingfromoil and gasextraction“. 8 November 2016. Link:http://ec.europa.eu/environment/integration/energy/pdf/health_impacts_and_risks-from-oil_and_gas_extraction.pdf

Freedom Gas – Moleküle von US Freiheit exportiert in alle Welt – LNG Bundesrat beschließt am 07.06.2019 über Förderung der LNG-Infrastruktur

LNG (Flüssigerdgas)

Umwelt und Wirtschaftsausschuss des Bundesrates haben eine befürwortende Stellungnahme abgegeben. Wie Staatsminister Glauber und andere Umweltminister_innen abgestimmt haben, ist nicht bekannt.  Bei der BN-Delegiertenkonferenz hat Herr Glauber zugesagt, Abgefrackt  zu unterstützen.
Am 07. Juni steht 138/19 Verordnung zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Aufbau der LNG-Infrastruktur in Deutschland
auf der Tagesordnung des Bundesrates. Mit seiner Zustimmung tritt die Verordnungsänderung in Kraft – diese legt dem höchstklimaschädlichen Flüssigerdgas (LNG) mit weiteren Subventionen und Umlagen den Teppich für die Zukunft und den Bau der LNG-Terminals in Brunsbüttel, Stade und Wilhelmshaven aus. Eine fatale Ausbremsung aller Bemühungen für das Klima und die Erneuerbare Energiewende. Ein schlimmer Rückschritt. Die USA frackt munter weiter und hat einen gesicherten Absatzmarkt für ihr Frackinggas in Europa. Ein Umweltverband hat Klage angekündigt. Fridays for Future wollen mit ihrer Petition zur Bundesratssitzung kommen.

Hier das Abgefrackt – Petitionsupdate: https://www.change.org/
Freedom Gas-Moleküle von US Freiheit exportiert in alle Welt – LNG

Nein zur Förderung der LNG-Infrastruktur – BR Abstimmung verschoben – jetzt nochmal aktiv werden!

Wir zeigen Wirkung. Der Tagesordnungspunkt wurde von der Sitzung vom 19. Mai genommen und zurück an den BR-Umweltausschuss  – Sitzung am 23.05.2019 – gegeben. Die Zeit sollten wir nutzen, nochmal aktiv zu werden.

Jetzt nochmal Überzeugungsarbeit leisten, in der emissionsfreien Zukunft, die wir anstreben, ist für fossile Energien kein Platz.

Der Phantasie sind keine Grenzen gesetzt, schreiben Sie Mails oder drucken Sie den Text aus und versenden ihn mit der Post oder überreichen ihn direkt, falls sich die Gelegenheit ergibt, an Ihre Ministerpräsident_innen, an Ihre Umweltminister_innen, Parteivorstände…  Der Europawahlkampf könnte so manche Gelegenheit bieten…

Update zur Petition Fracking stoppen: Erfolg! Bundesrats-Abstimmung über LNG-Förderung verschoben
https://www.change.org/p/bundesumweltministerin-schulze-stoppen-sie-fracking/u/24525881

Update zur Petition  Fracking gesetzlich verbieten – ausgfrackt is: Schreiben Sie jetzt an die Umweltminister – Fracking-Gas-Importe stoppen!
https://www.change.org/p/fracking-komplett-verbieten-ausgfrackt-is/u/24517916

mit den email-Adressen der Umweltminister und den Brief-Texten.

Anreize zur LNG-Förderung aller Art – Offener Brief zum EU-US Energie Forum über LNG-Handel – Schreiben Sie an den Bundesrat!

Abgefrackt hat sich am Offenen Brief zum EU-US Energie Forum über LNG-Handel gemeinsam mit 200 anderen Initiativen beteiligt.
Pressemitteilung vom 30.04.2019
On Eve of EU-US Energy Forum, 200 Groups on Both Sides of the Atlantic Unite in Opposition To Climate-hostile LNG Trade

Update zur Petition – https://www.change.org/p/bundesumweltministerin-schulze-stoppen-sie-fracking/u/24492815

Senden Sie jetzt Ihr Nein an den Bundesrat – Beschluss zur LNG-Förderung noch im Mai!

30. Apr. 2019 — 

Keinen Cent zum Anreiz für eine längst überholte Energieversorung mit klimaschädlichem LNG!

Es braucht die massive Förderung der Erneuerbaren und einen Plan für den Ausstieg aus fossilem Gas.

Sehr geehrte Damen und Herren,
vor kurzem habe ich Ihnen bereits einen Vorschlagstext für einen Brief an die Mitglieder des Bundesrates zur Verfügung gestellt. Meinen Text füge ich zur weiteren Verwendung nochmals unten an. Wenn noch nicht geschehen, schreiben Sie jetzt, denn der Bundesrat befasst sich am 19. Mai abschließend mit der Verordnung zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Aufbau der LNG-Infrastruktur.

Um LNG (liquified natural gas – verflüssigtes Erdgas)-Importe voranzubringen wird praktisch nichts ausgelassen, dennoch scheint das noch nicht genug zu sein, ein weiteres Treffen der LNG-Lobby soll bereits am 2. Mai in Brüssel stattfinden. Das EU-US Energy Council High-Level Forum. Hierzu wurde heute ein Offener Brief, den auch Abgefrackt mitzeichnete überreicht. 200 Gruppen von beiden Seiten des Atlantiks weisen hierin auf die Klimagefährlichkeit des LNG-Handels hin.

Anfang April wurde die Loccumer Resolution verfasst, die Abgefrackt ebenfalls mitgezeichnet hat. Sie befasst sich gleich zu Beginn ebenfalls mit dem brisanten Thema LNG:
1. Keinerlei LNG-Projekte und Infrastruktur in Deutschland zu   verwirklichen und keine deutsche Unterstützung derartiger Projekte im Ausland, weder direkt, noch indirekt über Absicherungen, Garantien und dergleichen.;‘
und desweiteren mit dem Ausstieg aus der Förderung und Nutzung fossilen Gases.

Ein Plan auf völkerrechtlicher Basis zum Ausstieg aus fossilem Gas wäre ein Zeichen, dass der Weg in Richtung Erreichung Pariser Ziele geht.

 

Falls noch nicht geschehen, senden Sie den Mitgliedern des Bundesrats, Ihr Nein zum Tagesordnungspunkt 38:

Mailadresse: bundesrat@bundesrat.de

An den Präsidenten des Deutschen Bundesrates Herrn Daniel Günther
An die Mitglieder des Deutschen Bundesrates
(Mit der Bitte um Weiterleitung)

Nein zum TOP Verordnung zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Aufbau der LNG-Infrastruktur in Deutschland – stattdessen ein Plan für den Ausstieg aus der Nutzung fossilen Gases

Sehr geehrte Damen und Herren,
im Bewusstsein, dass wir uns in einer bedrohlichen Klimakrise befinden, wollen wir keinerlei finanzielle Mittel aufbringen, um die längst „als klimafeindlich verworfene“ Nutzung Fossiler Brennstoffe mit allem, was dazugehört, auf viele weitere Jahre zu unterstützen und zu manifestieren.
Weder als Steuerzahler_innen, noch als zahlende Gas- und Stromkunden sind wir bereit, LNG-Terminals, sowie die dazugehörige Infrastruktur zu finanzieren. All unsere Kraft, alle zur Verfügung stehenden Mittel, müssen auf die Förderung der Erneuerbaren Energien und die dezentrale Engergieversorgung konzentriert werden, nur so können die Pariser Klimaziele erlangt werden.

Natural Gas – Fossiles Erdgas – ist kein sauberer Brennstoff! Vorkettenemissionen und Methanschlupf gewichten schwer. Fracking, Verflüssigung zu LNG, Transport, Rückvergasung usw. erhöhen seine Schädlichkeit um ein Vielfaches. Dies bei dem Wunsch nach sauberer Luft z.B. in den Häfen auszublenden, wäre unverantwortlich gegenüber den Menschen an den Produktionsstätten und ein weiterer Schlag gegen das Weltklima.

Beginnen Sie jetzt mit der Kehrtwende – bitte stimmen Sie der Umwälzung der Kosten für die LNG-Infrastruktur auf die Gaskunden nicht zu. Ebensowenig, wie Sie etwa der Förderung des Baus von LNG-Terminals zustimmen werden. Sagen Sie Nein zu einem weiteren Anreiz für einen klimaschädlichen rückschrittlichen Weg.  Es gibt keinen Planeten B. Beginnen Sie jetzt!

Mit freundlichen Grüßen
(Name, Anschrift)

 

Herzliche Grüße
Hilde Lindner-Hausner

Environmental activists representing more than 200 organisations have called on the EU and the US to put an end to a booming transatlantic…
https://www.desmogblog.com